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Auftrag geschrieben am 16.02.2012 14:36:06

Passverweigerung wegen Haftbefehl

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 150,00 | Status: angenommen
Ich lebe seit 8 Jahren im EU - Ausland. Nachdem im letzten Jahr mein Pass abgelaufen war habe ich bei der deutschen Botschaft einen neuen Pass beantragt. Dieser wurde mir aber nicht ausgehändigt da in Deutschland von 2002 noch ein Haftbefehl existiert wg. Betrugs. Wie sind die Verjährungsfristen bei Betrugsdelikten?
Wie kann ich einen Anwalt beauftragen Akteneinsicht zu nehmen und kann man etwas tun um doch einen neuen Pass zu bekommen? Ohne zurück nach Deutschland zu gehen!
Strafmass war 2 Jahre + 4 Mon. abzüglich 109 Tage U-Haft.
Zuständige Staatsanwaltschaft: Karlsruhe

Vielen Dank vorab für Hilfe!


Auftrag angenommen am 16.02.2012 14:56:47
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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