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Auftrag geschrieben am 11.06.2010 01:16:49

Patent/e prüfen und ggfls. anmelden

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: archiviert
Sehr geehrte Patentanwälte,

ich benötige vorab eine genaue Patent-Prüfung von zwei Neurungen im Bereich der Software (sog. Algorithmen oder Vorgehensweisen) die von einer deutschen Patentanwalts-Kanzlei oder einem Dienstleister der Kanzlei (gewissenhaft) durchgeführt werden soll.

Wenn möglich sollte die Patentanwalts-Kanzlei den Sitz in München oder Umgebung haben.

Es soll eine sehr genaue Prüfung stattfinden, ob etwas Gleiches oder Ähnliches bereits irgendwo existiert – die Prüfung soll die von den Patentämtern vorgegebene Prüfung sein – und muss die Prüfung sofern nicht anders vorgeschrieben mind. in Deutschland und den USA erfolgen.

Ich hatte gestern hierzu folgendes bei Frag einen Anwalt gepostet:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=104180

Für die Vorab-Prüfung – und eine kurze Mitteilung der Anmelde- und Jahresgebühren der einzelnen EU Länder / USA - ist der hier aufgeschriebene Betrag von 100.- Euro anzusetzen.

Im zweiten Step – also wenn die Prüfung negativ ist, wovon ich ausgehe - benötige ich eine patentanwaltlich Anmeldung der beiden Patente (die seitens der Patentämter auch akzeptiert wird, also korrekt zu formulieren ist). Die Anmeldung muss in Deutschland und den USA vorgenommen werden, wofür ich bereit bin eine Summe von 1000.- Euro an den Patentanwalt zu zahlen.

Zur Formulierung der Anmeldungen werden ggfls. persönliche Termine in Ihrer Kanzlei benötigt (daher München oder Umgebung).

In der Theorie kann man beide Neuerungen auch mit einem Patent (nur eine Patent-Anmeldung) formulieren, da die Neuerungen relativ eng zusammen gehören und ich mir hierdurch extrem hohe Kosten sparen kann. Dies sollte man diskutieren.

Ich denke, dass ich noch die gleiche Anmeldung noch in weiteren Ländern der EU brauchen würde, wofür ich ggfls. wieder 1000.- Euro pro „2 Länder" zu zahlen bereit bin, jedoch sollte die deutsche und US-amerikanische Anmeldung erst einmal eingetragen werden um nicht anfangs zu hohe Kosten zu generieren ohne dass man die Sicherheit der tatsächlichen Eintragung hat.

Kann man nach direkt nach der Anmeldung die Software-Lösung veröffentlichen ohne den Patentschutz in Deutschland oder USA zu riskieren bzw. ist es nach der Veröffentlichung noch möglich die anderen Anmeldungen im Euro-Raum zu vollziehen?

Bitte kontaktieren Sie mich jederzeit bei Fragen.

Mit freundlichem Gruß
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.06.2010 09:19:22
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523


Sehr geehrter Auftraggeber,

wenn Sie speziell einen Patentanwalt aus München wünschen, sollten Sie diesen Auftrag mit einer PLZ-Begrenzung versehen.

Oder Sie schauen direkt im Internet nach einer Münchner Kanzlei.

Weiterhin halte ich den Einsatz von 100 Euro nicht für angemessen. Die Kosten eines Patentanwalts hatte ich Ihnen ja gestern schon in der Frage mitgeteil.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.06.2010 10:11:00


Dem Kollegen ist zuzustimmen. So gehen Sie Ihr Anliegen sicherlich nicht "richtig" an.

Mit freundlichen Grüssen

RA Dannheisser
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