Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327866
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 04.05.2010 21:26:41

Pfändung von Niessbrauch

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

ich bewohne eine Wohnung, die sich im Eigentum meines Sohnes befindet. Auf die Wohnung ist ein aufschiebend bedingtes Niessbrauchsrecht auf meine Mutter, darauffolgend auf mich eingetragen. Bis zum Ableben meiner Mutter zahle ich ( zur Zeit 550, - Euro) Miete an diese.

Ich muss nun eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Muss ich diesen Niessbrauch (der ja noch nicht eingetreten ist) angeben ?(Ziffer 19 EV)

Wenn ja, kann dieser Niessbrauch gepfändet werden, auch wenn ich die Wohnung selbst nutze?

Was gibt es hier noch zu beachten, bzw. wie könnte ich eine Pfändung in der Zukunft abwenden?


Auftrag angenommen am 04.05.2010 21:56:50
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Internationales Gesellschaftsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 734

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schröter direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt