Auftrag geschrieben am 05.05.2009 10:25:01
Pfändungs- und Einziehungsverfügung / Verbraucherinsolvenz
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: angenommen-----
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 09.04.2009 Verbraucherinsolvenz angemeldet, wo mir der Eingang am 21.04.2009 bestätigt wurde. Nun habe ich heute Post vom Finanzamt bekomme, welche meine Konten gepfändet haben (zum Glück die Falschen ;-)). Leider habe ich im außergerichtlichen Vergleich das Finanzamt nicht berücksichtigt, dieses müsste nun dem Gericht, sowie dem Gläubiger mitgeteilt werden. Desweitern würde ich gerne den aktuellen Bearbeitungsstatus wissen, leider bekomme ich vom Gericht keine Auskunft „Akte liegt bei der Richterin“.
Desweitern möchte ich gerne vorläufigen Vollstreckungsschutz beim Gericht beantragen, falls dieses auch in einer Verbraucherinsolvenz möglich ist.
Auftrag angenommen am 05.05.2009 12:23:09
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Schönbornstr. 41, 60431 Frankfurt, Tel: 069 - 523140, Fax: 069- 53098110
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 386
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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