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Auftrag geschrieben am 29.12.2008 16:42:51

Pfändungsfreigrenze bei 2 unterhaltspflichtigen Personen und Privatinsolvenz

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

meine Fragen erstrecken sich in der Hinsicht wie sich der Kindsunterhalt bei 3 Kindern (aus früherer Verbindung) und einer Privatinsolvenz verhält.Zudem möchte ich gerne meinen Partner heiraten und stelle mir die Frage wieviel uns,bei einem max.Verdienst von 14000 Euro netto, zum Leben übrig bleibt.Bin im 4.monat schwanger und habe die Befürchtung das es nicht mehr viel bleiben wird.
1.Frage: Wieviel darf bei dem Einkommen für die Insolvenz und für Kindsunterhalt abgezogen werden?Wieviel haben wir zum Leben übrig?
2.Frage: Wird mein Erziehungsgeld allgemein oder auch bei Heirat angerechnet?
3.Frage: Ist bei der Privatinsolvenz oder für unser gemeinsames Kind etwas für mich zu beachten?
4.Frage: Wie verhält es sich wenn er in der Zwischenzeit arbeitslos werden würde( nicht verheiratet)?

Danke im vorraus für Ihre Bemühung


Auftrag angenommen am 29.12.2008 16:49:11
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
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