Auftrag geschrieben am 21.10.2011 07:25:10
Pferdekauf - privat an privat mit Vertrag
Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenbitte teilen Sie mir mit, welche rechtlichen Möglichkeiten bei folgendem Sachverhalt bestehen:
Wir haben am 07.10.2011 ein Pony gekauft. Es wurde von Privat gekauft. Laut Kaufvertrag ist das Pony gesund! Laut mündlichem und schriftlichem Hinweis (bei nachfolgendem Schriftwechsel) des Verkäufers muß jedoch das Heu angefeuchtet werden.
Ich habe 2 Tierärzte beauftragt und beide haben eine chronische Bronchitis diagnostizert.
Das Pony wurde abends (07.10.11 gegen 17.50 Uhr) geliefert und wir bemerkten gleich bei der Fütterung am kommenden Morgen (08.10.11 gegen 6.30 Uhr), daß das Tier stark hustet.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Haustierärztin des Verkäufers, hat diese das Pony letztmals am 28.06.2011 zwecks einer Impfung behandelt.
Gibt es hier die Möglichkeit eines Rücktrittes?
Kann ich eine Minderung des Kaufpreises oder gar die Übernahme der Tierarztkosten für die nun notwendige Behandlung verlangen?
Kann man hier Anzeige wegen Betrug erstatten?
(Welche Konsequenzen könnte das für mich haben?)
Hat man hier überhaupt eine Chance etwas zu Gunsten des Käufers zu erreichen?
Gerne sende ich Ihnen den gesamten bisherigen Schriftwechsel zu!
Bitte antworten Sie zeitnah, da der Verkäufer eine Frist bis zum 04.11.2011 gesetzt hat.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Täger.
Auftrag angenommen am 21.10.2011 07:56:51
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bordasch direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

