Auftrag geschrieben am 08.04.2011 21:15:10
Pflichtteil zweimal erhalten?
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenAusgangssituation:
Eheleute, 2 Kinder, Mutter gehören 98% des Vermögens- überwiegend Immobilien, Vater gehören nur 2 Äcker die nicht werthaltig sind.
Es bestand ein gegenseitiges Testamtent zwischen Mutter und Vater (längstlebenden). Die Mutter verstirbt zuerst, Vater wird somit Alleinerbe.
Beide Kinder sind vom Erbe ausgeschlossen. Eine "Strafklausel" gibt es in beiden Testamenten nicht.
Der Bruder verlangt den Pflichtteil und bekommt diesen. Er unterschreibt, dass er den Plichtteil erhalten hat und das die Erbschaft der Mutter hiermit abgegolten ist.
Nachdem auch der Vater verstorben ist, erbt die Tochter das gesamte Vermögen.
Ist der Bruder wieder Pflichtteilsberechtigt?
Wenn ja, von welchem Vermögen wird der Pflichtteil berechnet? Nur des "ursprünglichen" Vermögens (Acker) des Vaters?
Kann seine Unterschrift mit Bestätigung bei Erhalt des Pflichtteils der Mutter als "Strafklausel" herangezogen werden?
Vielen Dank und Gruss
Alex
Auftrag angenommen am 08.04.2011 22:08:11
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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