Auftrag geschrieben am 08.01.2012 00:49:56
Privater Vertrag erstellen zwecks Dienstleistung
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 100,00 | Status: GeschlossenMein Anliegen bezieht sich auf einen umgehend benötigten Vertragsentwurf,nicht als Gewerbetreibender sondern als Privatperson.
Ich beabsichtige mit einer jungen Frau einen Vertrag abzuschliessen. Sie wird am Montag 18 Jahre alt. Ziel des Vertrages ist eine Zusammenarbeit die wie folgt aussehen soll. - Der Vertrag soll 5 Jahre beginnend mit dem 09.01.2012 laufen. - die besagte Person soll ihre Bild und Persönlichkeitsrechte abtreten, in Ihren Namen sollen Anmeldungen auf Erotikseiten stattfinden können, wo Chatten mit Usern gegen Geld erlaubt ist. Auch soll Sie auf Portalen angemeldet werden, wo getragene Wäsche, verkauft werden kann. Diese Seiten sind alle legal- Die Person selbst will und soll damit nichts zu tun haben, sondern lediglich Ihre Persönlichkeitsrechte und Rechte an Fotos abtreten. Sie enthält ein gestaffeltes Entgeld von 100 Euro monatlich + 5% am Umsatz, fest auch wenn keine Einnahmen erzielt werden. - Die besagte Person soll auch ein Bankkonto aufmachen, wo dieses Geld drauf läuft. Eine Vollmacht für mich soll erstellt werden, so das ich Zugriff auf dieses Konto habe. Auch dies soll in den Vertrag mit eingeschlossen werden. - Ebenfalls eine Ausweiskopie muss laut Vertrag hinterlegt werden bei VertragsunterschriftDer Ablauf soll etwa so aussehen. Die Person soll auf Seiten angemeldet werden, mit Ihrem Namen, Personalausweis, einem ID-Check. Für diese Abtretung soll sie Geld erhalten, sie hat sich für einen festen Fix-Betrag entschieden. Ich will das die besagte Person nicht mehr über die Verwertung der Bilder auf Erotikseiten entscheiden darf. Der Vertrag soll zu meinen Gunsten aufgebaut sein, jedoch nicht so, dass er eine Gleichbehandlung gefährtet und vom OLG gekippt werden kann. Zu beachten ist:
1. Es müssen jeden Monat neue Bilder aktualisiert werden. Bitte tragen Sie hier eine Höchstzahl ein was sie denken was juristisch stand hält.2. Wie hoch kann ich eine Schadenersatzsumme aussprechen, bei einer Zuwiderhandlung, wenn sie sich nicht an die Absprache hält? Schreiben sie auch diese rein so das auch sie juristisch standhält.
Haben sie noch rechtliche Gesichtspunkte bei denen ich mich absichern muss, um bei Streitigkeiten in der Zukunft abgesichert zu sein. Ich möchte die freien Verwertungsrechte Ihres Namens im Internet für Erotikbereiche, in allen Belangen ohne ein Mitspracherecht Ihrerseits für welche Dinge diese verwendet werden. Auch hier sollen die Fotos (keine Nacktfotos) verwendet werden. Ich möchte mich nicht mit ihr absprechen müssen, wo ich mich überall anmelde etc.
Ich benötige den Vertrag bis spätestens Montag Abend am besten jedoch so schnell wie möglich. Wichtig ist hier, dass die besagte Person die Rechte an Ihrem Namen, Fotos und der Persönlichkeit abtritt und dieser im Falle einer Klage vor dem Gericht nicht angefechtet werden kann. Ebenfalls sollen die Paragraphen aufgelistet werden zu den jeweiligen Abtretungen.Ein Gewerbe in einer anderen Zusammenarbeit für eine Ebay Firma wird aufgmacht. Hier sind Folgemandate im Abmahnwesen und AGB prüfen möglich.Hinweis: Die Namen der Beteiligten werden ihnen nach Annahme des Falles per email übersendet. es wird vorab um ein vertragsentwurf gebeten, ob noch veränderungen vorgenommen werden müssen am montag.
-- Einsatz geändert am 08.01.2012 20:18:13
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 08.01.2012 09:22:54
Sehr geehrter Ratsuchender,
unabhängig davon, wie Sie die Angelegenheit selbst beurteilen handelt es sich zweifellos um eine gewerbliche Anfrage.
Angesichts dessen und des avisierten Vertragsinhaltes (des Geschäftsfeldes), der Laufzeit des Vertrages und der verschiedenen betroffenen Rechtsgebiete sollten Sie Ihren Einsatz sehr deutlich erhöhen.
Ich rege an, mindestens einen vierstelligen Betrag anzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt
geschrieben am 08.01.2012 09:22:54
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
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Sehr geehrter Ratsuchender,
unabhängig davon, wie Sie die Angelegenheit selbst beurteilen handelt es sich zweifellos um eine gewerbliche Anfrage.
Angesichts dessen und des avisierten Vertragsinhaltes (des Geschäftsfeldes), der Laufzeit des Vertrages und der verschiedenen betroffenen Rechtsgebiete sollten Sie Ihren Einsatz sehr deutlich erhöhen.
Ich rege an, mindestens einen vierstelligen Betrag anzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 08.01.2012 09:37:44
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Kollege hat mit seinen Ausführungen vollkommen Recht.
Bei allem Respekt, aber Sie können allen Ernstes nicht erwarten, dass sich eine Kollege Ihrem Auftrag für ein Honorar von etwa EUR 45 (nach Abzug der Gebühren für den Plattformbetreiber) in dem von Ihnen angegebenen Zeitfenster annimmt.
Sie sollten nicht auf Schnelligkeit in der Sache setzen, sondern auf eine ordentliche Geschäftsbesorgung zu einem angemessenen Honorar.
Angemessen dürfte hier in der Tat ein Honorar in einem vierstelligen Bereich sein.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
geschrieben am 08.01.2012 09:37:44
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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Sehr geehrter Ratsuchender,
der Kollege hat mit seinen Ausführungen vollkommen Recht.
Bei allem Respekt, aber Sie können allen Ernstes nicht erwarten, dass sich eine Kollege Ihrem Auftrag für ein Honorar von etwa EUR 45 (nach Abzug der Gebühren für den Plattformbetreiber) in dem von Ihnen angegebenen Zeitfenster annimmt.
Sie sollten nicht auf Schnelligkeit in der Sache setzen, sondern auf eine ordentliche Geschäftsbesorgung zu einem angemessenen Honorar.
Angemessen dürfte hier in der Tat ein Honorar in einem vierstelligen Bereich sein.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 08.01.2012 15:32:06
Sehr geehrter Ratsuchender,
den Kollegen ist zuzustimmen, dass Ihre Anfrage gewerblich ist, viele Rechtsgebiete betrifft und einer gründlichen Prüfung - nicht einer möglichst schnellen - bedarf.
Ich empfehle Ihnen vorab eine solche Überprüfung mit der ergebnisoffenen Frage, ob der von Ihnen gewünschte Vertrag überhaupt geschlossen werden kann/darf/sollte. Auch hierfür sollte der Einsatz jedenfalls im oberen dreistelligen Bereich liegen (von dem der Anwalt nur etwas mehr als die Hälfte erhält). Gerne können Sie sich auch per Direktanfrage an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
-Huppertz-
Rechtsanwalt
www.anwalt-huppertz.de
geschrieben am 08.01.2012 15:32:06
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 86
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Sehr geehrter Ratsuchender,
den Kollegen ist zuzustimmen, dass Ihre Anfrage gewerblich ist, viele Rechtsgebiete betrifft und einer gründlichen Prüfung - nicht einer möglichst schnellen - bedarf.
Ich empfehle Ihnen vorab eine solche Überprüfung mit der ergebnisoffenen Frage, ob der von Ihnen gewünschte Vertrag überhaupt geschlossen werden kann/darf/sollte. Auch hierfür sollte der Einsatz jedenfalls im oberen dreistelligen Bereich liegen (von dem der Anwalt nur etwas mehr als die Hälfte erhält). Gerne können Sie sich auch per Direktanfrage an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
-Huppertz-
Rechtsanwalt
www.anwalt-huppertz.de
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 08.01.2012 20:26:52
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
Sie haben diesen Aufrag bereits vor einigen Tagen als Anfrage gestellt und von einigen Anwälten entsprechende Bemerkungen erhalten, weshalb die Frage geschlossen wurde.
Ihr Ansinnen beinhaltet teilweise Vorbereitungsmaßnahmen zu möglichen strafbaren Handlungen, wie die Eröffnung des Bankkontos durch diese Person.
Zudem ist Ihr Ansinnen nahe an der Sittenwidrigkeitsgrenze, wenn nicht bereits überschritten.
Ein Anwalt darf aus standesrechtlichen Gründen an so etwas nicht mitwirken. Das beinhaltet bereits das Wort "Rechtsanwalt" als Anwalt des Rechts und Organ der Rechtspflege.
Sie sollten Ihr unseriöses Angebot daher schließen und sich im eigenen Interesse einer rechtschaffenden Arbeit zuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Rechtsanwalt
geschrieben am 08.01.2012 20:26:52
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
Bewertungen: 133
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Sehr geehrter Ratsuchende(r),
Sie haben diesen Aufrag bereits vor einigen Tagen als Anfrage gestellt und von einigen Anwälten entsprechende Bemerkungen erhalten, weshalb die Frage geschlossen wurde.
Ihr Ansinnen beinhaltet teilweise Vorbereitungsmaßnahmen zu möglichen strafbaren Handlungen, wie die Eröffnung des Bankkontos durch diese Person.
Zudem ist Ihr Ansinnen nahe an der Sittenwidrigkeitsgrenze, wenn nicht bereits überschritten.
Ein Anwalt darf aus standesrechtlichen Gründen an so etwas nicht mitwirken. Das beinhaltet bereits das Wort "Rechtsanwalt" als Anwalt des Rechts und Organ der Rechtspflege.
Sie sollten Ihr unseriöses Angebot daher schließen und sich im eigenen Interesse einer rechtschaffenden Arbeit zuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Rechtsanwalt




