Auftrag geschrieben am 02.11.2011 16:56:11
Probebeschäftigung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenwir beabsichtigen als Firma eine gehörlose Mitarbeiterin zunächst befristet einzustellen. Bei uns ist es üblich Mitarber zwei Jahre sachgrundlos zu befristen, bevor sie fest übernommen werden. Dies würden wir hier auch so handhaben, möchten aber die Förderung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Danach wird eine "Probebschäftigung" nach § 238 SGB III gefördert. Meine Frage: Wie ist diese Probebeschäftigung rechtlich zu bewerten. Lässt sich hier eine sachgrundlose Befristung annehmen oder ist es gleich eine Beschäftigung mit Sachgrund. Und wenn es sich dabei um eine Beschäftigung mit Sachgrund handelt, gibt es noch eine Möglichkeit eine weitere Befristung mit Sachgrund (welcher?) ranzuhängen.
Vielen Dank
Auftrag angenommen am 02.11.2011 17:12:08
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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