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Auftrag geschrieben am 17.08.2010 13:58:37

Problem mit Steuerberater - schriftliche Aufforderung an ihn verfassen

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

mein Steuerberater hat seine bisherige periodenhaft auftretende Unzuverlässigkeit nunmehr auf die Spitze getrieben, sodass ich mich nach wochenlanger Geduld und etwa 50 erfolglosen Nachfrageversuchen jeglicher Art genötigt sehe, gegen ihn vorzugehen.

Er hatte den Auftrag, meine Steuererklärungen für 2008 zu erstellen. Laut seiner Angabe seien diese beim Finanzamt eingereicht worden. Von dort hat mich aber eine Zwangsgeldandrohung und nun eine Zwangsgeldfestsetzung erreicht. Auf Nachfrage wurde mir zudem mitgeteilt, dass dort nichts eingetroffen ist.

Der Steuerberater lässt sich am Telefon verleugnen bzw. nimmt nicht ab, antwortet kurz darauf per SMS, das er sich noch an diesem Tag melden werde, was jedoch nie geschieht. Dies geht nun seit vier Wochen so. Zudem behauptet er, dass die Angelegenheit mit dem Finanzamt geklärt sei und die Erklärungen dort vorliegen.

Er sicherte vielfach zu, eine Kopie der Steuererklärungen an mich zu senden, die ja zudem durch mich unterschrieben werden müssten. Das erfolgte nie, obwohl er dies mehrfach versprochen hat. Es liegt auf der Hand, dass er die Erklärungen nicht angefertigt und mich damit betrogen hat.

Die Beweisbarkeit ist gegeben, ich habe Telefonate unter Zeugen geführt, Emails, SMS sind vorhanden, mehrere wurden ebenfalls unter Anwesenheit von Zeugen geschrieben und versendet. Auch bei diversen Anrufsversuchen mit Nachrichtenabgabe auf dessen Mailbox waren Zeugen zugegen. Da dieser Herr mich nun seit Wochen zum Narren hält, mich vorführt und immer wiederkehrende Aufwände verursacht, mich zudem offenbar mehrfach belogen und hingehalten hat, möchte ich sowohl schadensersatzbezogen als auch strafrechtlich in Richtung Betrug sowie Mitteilung an seine Zulassungsstelle als selbstständiger Steuerberater vorgehen. Falls es weitere Druckmöglichkeiten gibt, sollen auch diese genutzt werden.

Das soll ihm in einem Schreiben mit kürzestmöglicher Frist (denn das nächste Zwangsgeld droht) mitgeteilt werden. Das wahrscheinlich durch mich zu zahlende bereits festgesetzte Zwangsgeld i.H.v. 450,00 € müsste ich wahrscheinlich überweisen, auch wenn der Fehler nicht bei mir liegt. Diesen Betrag plus alle Auslagen verlange ich von ihm zurück. Außerdem ist Eile geboten, da in kurzer Zeit ein weiteres Zwangsgeld i.H.v. 1500,00 € festgesetzt wird.

Ein zweites Schreiben (bzw. telefonisch, Name des Sachbearbeiters ist bekannt) soll an das Finanzamt mit Schilderung der Sachlage und Bitte um Aufschub (bis sich mein jetziger Berater um die Angelegenheiten kümmert oder die Unterlagen herausgibt und ein neuer Berater die Erklärung erstellt hat) gerichtet werden.

Die Antworten beider Stellen sollten danach ausgewertet werden.

Alle notwendigen Unterlagen, Adressen und Informationen kann ich kürzestmöglich zur Verfügung stellen.

Vielen Dank.


Auftrag angenommen am 17.08.2010 14:43:01
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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