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Auftrag geschrieben am 14.01.2012 19:39:35

Probleme mit der Arbeitsagentur wegen Kindergeld Widerspruch wurde nicht abgeholfen.

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

ich bin im August von Vetschau( Nähe Cottbus) nach Mainz zu meinem Freund gezogen. Dieser Umzug stand schon längere Zeit fest. Ich habe am 17.08.2011 Abschlussprüfung in meiner Ausbildung zur Bäckerin gehabt. Ich habe die Theoretische bestanden, bin jedoch durch die Praktische Prüfung durchgerasselt.

Am 20. August bin ich umgezogen nach Mainz, am 22.08.2011 habe ich mich bei der Arbeitsagentur in Mainz arbeitslos gemeldet und erhalte seit dem 240 Euro ALG 1. Weitere Einnahmen habe ich derzeit nicht. Ich habe bei der Agentur für Arbeit mehrfach vorgesprochen, wegen einer Hilfe zur Beendigung der Ausbildung.

Im September habe ich einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Dieser wurde wegen Nicht Einhaltung der Fristen abgelehnt. Hiergegen habe ich Widerspruch eingereicht. Ich habe dem Arbeitsamt Cottbus Bewerbungen übersandt, dass ich mich um eine Ausbildung bemühe, eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.

Ihre Tätigkeit nun:

1. Sofortiges Schreiben an die Kindergeldkasse in Cotttbus, mit einem Schreiben der Vertretungsanzeige, dass diese wissen, dass ich absofort von ihnen vertreten werde. Mitteilung das eine Ergänzung von Ihnen kommt.

2. Ich habe bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag gestellt. Dieses läuft auf ein Postbankkonto, worauf jetzt eine Pfändung von 3000 Euro liegt. Ein P-Konto habe ich auf einer anderen Bank, wo noch keine Pfändung liegt. Wenn es möglich ist, dass Kindergeld von September ab an Sie auszahlen zu lassen, schreiben Sie dies rein. Wenn nicht nenne ich Ihnen meine andere Bankkontonummer. Ich möchte nicht, dass das Geld gepfändet wird. Deshalb sollten Sie dies ganz deutlich mitteilen, dass die Bankdaten nicht mehr aktuell sind und das Geld an Sie ausgezahlt werden soll

3. Ich zahle Ihnen nochmals 20 % des Kindergeldes als Provision im Falle eines Sieges. Dies kann durch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung erfolgen. Wären also bei 5 Monate ca. 200 Euro

Sollte diese Angelegenheit nicht außergerichtlich zu bereinigen sein, bitte ich Sie umgehend Klage vor dem Sozialgericht unter Beiordnung von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, dass keine weitere Zeit verloren wird.

Hinweis : Ich möchte nicht, dass meine Eltern das Kindergeld auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Ich führe mittlerweile einen eigenen Hinweis, habe mich zu dem an mehreren Universitäten beworben.

Bitte den Fall nur übernehmen, wenn Sie sich mit den o.g. Punkten einverstanden erklären und auch bereit sind, schnell in dieser Angelegenheit zu arbeiten. Bei einem Sieg können Sie gerne, wenn möglich der Kindergeldkasse auch eine Abrechnung nach dem RVG übersenden. Bitte helfen Sie mir. Ich brauche Hilfe. Wichtig ist, dass es schnell geht. Da ich kaum Geld habe lobe ich deshalb nochmals 20% aus.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 14.01.2012 20:50:41
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Sehr geehrte Auftraggeberin,

ich denke es ist ratsam, erstmal die finanziellen Verhältnisse zu ordnen und nicht immer neue Rechtsprobleme zu schaffen und Anwälte für lau zu beschäftigen.

Es ist auch nett gemeint, ein Erfolgshonorar auszuloben; dies begegnet aber verschiedenen Bedenken - zumal Sie das Kindergeld sicher dringender gebrauchen können.

Es ist daher ratsam, erstmal Beratungshilfe zu beantragen, dann einen Anwalt vor Ort zu kontaktieren und für ein eventuelles gerichtliches Verfahren kann dann auch PKH beantragt werden.

Ich wünsche viel Erfolg und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Schwerin
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 14.01.2012 21:01:17

Bertungshilfe wurde vom Amtsgericht Mainz NICHT bewilligt. Ich weiß das dies kein Traum Fall ist, hoffe jedoch, dass mich jemand unterstützt. Ich beschäftige keine Anwälte für Lau, ich kann nur das Geld ausloben das ich auch zur Verfügung habe. Ohne Hilfe komme ich auch nicht zum Kindergeld, und lieber 200 Euro an einen Anwalt bezahlen vom Kindergeld, als gar kein Kindergeld.


Auftrag angenommen am 14.01.2012 21:33:54
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Subbelrather Straße 247-249, 50825 Köln, Tel: 015786763106, Fax: 022195439485
Sozialrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
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