Auftrag geschrieben am 14.12.2009 16:10:55
Prozesskosten eines Zivilverfahrens Masse- oder Insolvenzforderung?
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: angenommenWir haben als Kläger ein Urteil erstritten, in dem das Gericht den Beklagten (jetzigen Schuldner im Insolvenzverfahren) die Kosten des Rechtsstreist zu 88% auferlegt hat. Dem Urteil ging ein 2 jähriger Rechtsstreit voraus.
Das Urteil wurde am 1.12.2009 verkündet.
Das Insolvenzverfahren wurde am 26.11.2009 eröffnet und am 1.12.2009 im Internet veröffentlicht.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde duch die Beklagte/Schuldnerin am 8.9.2009 gestellt.
Die Schuldnerin ist eine GmbH
Nun die Frage:
Können wir die quotalen Prozesskosten des Zivilverfahrens als Masseforderung anmelden, oder stellen diese Forderungen zu Tabelle dar?.
Anmerkung: Wir sind auch Insolvenzgläubiger, da wir auch Forderungen aus dem Urteil an die Tabelle haben.
Auftrag angenommen am 14.12.2009 17:52:58
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Schönbornstr. 41, 60431 Frankfurt, Tel: 069 - 523140, Fax: 069- 53098110
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 386
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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