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Auftrag geschrieben am 19.10.2011 03:46:49

Prüfung Kaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 125,00 | Status: angenommen
Ich beabsichtige den Kauf einer Eigentumswohnung von einem großen Wohnungsunternehmen. Der Vertrag (23 Seiten) wurde mir vorher zugeschickt. Die Wohnung ist vermietet und mir wurde mitgeteilt, dass ich 5 Jahre keine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen kann (ich nehme an wegen KündBGebV HE). Ich werde keine Finanzierung in Anspruch nehmen.

Ich bin den Vertrag selbst durchgegangen und schätze, dass er soweit in Ordnung ist. Trotzdem möchte ich den Kaufvertrag prüfen lassen, insbesondere folgende Punkte:
- Ist das Tunnelanlagen- und Wohnungsbesetzungsrecht für die Stadt (§1.2) irgendwie „bedenklich"?
- Trifft es zu, dass mich die in (§1.2) eingetragene Grundschuld aufgrund von §3.2b und §6.2 nicht berührt.
- Welche Auswirkungen kann §2.6 für mich haben, wenn der Verkäufer Baulasten und Dienstbarkeiten beantragen kann, was bedeutet das?
- Was bedeutet es für mich, wenn der Verkäufer eine „Bürgschaft stellt", weil er glaubt, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen, und wann kann oder wird er dies machen (nach §3.2.d)
- Die aktuelle (einzige) Mieterin (Tochter) wurde nachträglich in den Vertrag aufgenommen (in 2008) und ist derzeit arbeitslos (bezieht Arbeitslosengeld 2), gehört also momentan nicht zu der Personengruppe in §7.B.(2). Falls sie dies jedoch zum angegebenen Stichtag (nach §7.B.(2).cc) tat, gelten die Regelungen aus (2.) dann trotzdem?
- Sagt §7.C aus, dass auf Eigenbedarfskündigung usw. verzichtet werden muss, auch wenn der Mieter nicht zum Personenkreis gehört? Und trifft dieser Punkt auf die aktuelle Mieterin zu, da der Vertrag nach dem Stichtag verändert (Hinzunahme eines Vertragspartners) wurde?
- Sollte ich auf die Verwendung eines Notaranderkontos bestehen (§8.1)?

Es besteht leider etwas Eile (der Notartermin ist am 20.10.), deshalb wäre ich für eine schnelle Antwort sehr dankbar. Falls einige der Punkte unbedenklich sind, brauche ich auch keine Erklärung dazu.