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Auftrag geschrieben am 23.11.2011 13:13:55

Prüfung Rechtslage udn Beratung bezgl. weiterer rechtlciher Schritte

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Bewertung der Rechtslage in folgendem Fall:

Im Urlaub diesen Jahres hat meine Frau einen Vorvertrag zum Kauf zweier Pferde in Italien abgeschlossen.
Kaufpreis: EUR 5000,- für beide Pferde.
Anzahlugn wurde in Höhe von EUR 300 in bar geleistet.
Der Eigentumsübergang der Pferde sollte bis 30. Nov. 2011 nach Zahlung des Restbetrags erfolgen.
Da der Verkäufer kein Englisch spricht, wurde (mündlich) vereinbart, dass alles Weitere über eine dritte Person (Vermittlerin), die auch den Kauf vermittelt hat und beim Verkäufer als Zureiterin freiberuflich tätig ist, abgewickelt wird.

Anfang dieses Monats (November) wurde mit der Vermittlerin ein Abholtermin für den 18.11. vereinbart. Weiter teilte sie uns Ihre Kontonummer zum Überweisen des Restbetrags und der weitere Kosten (z.B. für Dokumente und Tierarzt) mit und der Restbetrag wurde von uns an sie überwiesen. Sie wollte diesen Betrag dann an den Besitzer zusammen mit den Dokumenten, um deren ausstellung sie sich auch kümmerte, weiterleiten.
Bis zu diesem Tag waren wir der Meinung, dass alles zwischen Vermittlerin und Verkäufer abgesprochen ist.

Nun wurde uns vom Verkäufer über eine weitere dritte Person, die als Übersetzer fungierte mitgeteilt, dass er den noch ausstehenden Kaufpreis nicht von der Vermittlerin erhalten hat und deshalb die Pferde so lange in seinem Eigentum behält, bis er den vollen vereinbarten Kaufpreis erhält. Anscheinend ist das Verhältnis zwischen Verkäufer und Vermittlering schon seit einiger Zeit zerrüttet.

Auf Nachfrage bei der Vermittlering wurde mir bestätigt, dass der Verkäufer nur einen Teil des von uns überwiesenen Betrags von ihr bekommen hat.
Sie begründet dies damit, dass Sie mit dem Verkäufer eine Provision in Höhe von 20% vereinbart hat und er ihr auch noch weiteres Geld schuldet, das sie von ihm für ihre Tätigkeit als Zureiterin zu bekommen hat. Auf Aufforderung meinerseits den vollen Betrag an den Verkäufer zu überweisen und Ihre Probleme mit dem Verkäufer separat zu klären, antwortete sie, dass sie berchtigt sei, dass ihr angeblich zustehende Geld einzubehalten und wir dennoch rechtlichen Anspruch auf die Pferde hätten. Leider konnte ich sie keines Besseren belehren.
Sie hat ihm, von den vereinbarten restlichen EUR 5.086,- lediglich EUR 2.586,- überwiesen. Diese hat der Verkäufer allerdings nach eigenen Angaben retourniert. Die Vermittlerin hat dieses Geld aber nach eigener Aussage nicht wieder erhalten.
Der Verkäufer weigert sich nun, meiner Ansicht nach zurecht, die Pferde zu übereignen, bevor im der zum vereinbarten Kaufpreis fehlende Restbetrag überwiesen wird.

Bitte beurteilen Sie, in wie weit wir
b) auf Vertragserfüllung bestehen können, ohne unsererseits noch weitere Zahlungen vornehmen zu müssen.
b) ob eine Vertragsauflösung problemlos möglich ist und wie wir in diesem Fall die geleisteten Zahlungen (EUR 300 Anzahlung + EUR 5.086,- geleistete Zahlung) zurückfordern können.
c)In wie weit der Verkäufer berechtigt ist auf Vertragerfüllung zu beharren? D.h. wir müssen ihm den vollen Kaufpreis erstatten und uns selbst darum kümmern, wie wir das Geld von der Vermittlerin wieder zurück bekommen.

Ich denke hier kommt italienisches Recht zum Tragen, da im Vertrag keine anderslautende Klausel enthalten ist und auch die Vermittlerin vermutlich die italienische Staatsbürgerschaft besitzt.

Wir würden Variante b) als Lösung des Problems bevorzugen und würden gerne wissen, wie in diesem Fall weiter vorzugehen wäre, falls sich die Vermittlerin nicht doch noch einsichtig zeigt (was nicht zu erwarten ist).

mfg
R. Hüttner

PS:

Wer hat in dem vorgenannten Fall am Ende die Kosten für den Rechtstreit zu tragen? Jede Partei seine eigenen? Im Falle eines Gerichtsurteil der "Verlierer" zusätzlich die Kosten der andern Parteien?
Zur Information: ich besitze keine Rechtsschuttzversicherung.
weitere Angaben.



Auftrag angenommen am 23.11.2011 13:36:27
Rechtsanwalt Patrick Hermes
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Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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