Auftrag geschrieben am 31.10.2010 18:41:30
Prüfung: Testament
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenEine weitere Passage im Testament lautet wie folgt: "Falls es nach meinem Ableben zu Streitigkeiten zwischen meiner Ehefrau und meinem Erben kommt, verfüge ich, das die Erben die gesamten Kosten eines Rechtsstreites tragen müssen." Ist das so tatsächlich zulässig? Wenn ja, in welchem Umfang?
Noch kurz zur Info: Erbschein wurde im März 2010 erteilt. Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche inkl. Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sind bereits durch mich erfüllt bzw. ausgezahlt worden. Die angeführten Konten wurden bereits an die Witwe überschrieben. Leider war die Begrenzung von 1000 EUR pro Monat nicht durchsetzbar. Das Konto wurde ihr demnach komplett überschrieben.
Auftrag angenommen am 31.10.2010 19:45:13
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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