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Auftrag geschrieben am 04.05.2010 08:59:17

Prüfung der Forderung nach Beendigung KfZ Leasingvertrages

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Status: angenommen
Im März 2010 lief der 4jährige Kilometer LeasingVertrag für mein KfZ aus. Es erfolgte die Abholung durch den Leasinggeber (ALD). Ca. 2 Wochen später wurde durch die DEKRA ein Gutachten erstellt. In diesem wurden Steinschläge ("Steinschlag lackieren") auf Motorhaube, Kotflügeln und Stossfänger moniert. Ich soll nun für einen Minderwert von 1.004€ (Netto) aufkommen. Auf der mir vorliegenden Fotodokumentation sind die Schäden nicht bzw. nur ansatzweise sichtbar. Ich habe der Nachbelastung bereits widersprochen und mehrfach schriftlichen bzw. telefonischen Kontakt zum Leasinggeber gehabt. Die ALD ist jedoch nicht bereit von ihrer Forderung abzuweichen.

Meine konkrete Frage: Gibt es eine klare Rechtssprechung über Schäden, die auf normale Abnutzung oder vertragsgemässe Nutzung zurückzuführen sind und/oder könnte überprüft werden ob die Forderung rechtmässig ist?


Auftrag angenommen am 04.05.2010 09:15:09
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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