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Auftrag geschrieben am 28.10.2010 14:04:05

Prüfung des Mietvertrags

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gern meinen Mietvertrag auf a) Tierhaltung und b) vorzeitiger Kündigung prüfen lassen.

Zu a) Wir haben im Mietvertrag stehen, dass keine Hunde erlaubt sind. Allerdings sind "Kleintiere" ohne Zustimmung möglich. Wir haben uns nun schon einen Yorkshire Terrier zugelegt, da ich im Internet eine Rechtssprechung gefunden habe, dass ein Yorkshire Terrier als Kleintier gilt und somit keine Zustimmung erforderlich wäre. Ist das denn wirklich so? Ich habe unserem Vermieter eine Email geschrieben um einen Kompromiss gebeten, da es sich um einen Yorkshire Terrier handelt.

zu b) Mir ist im Mietvertrag aufgefallen, dass es heißt wir verpflichten uns mind. 1 Jahr in der Wohnung zu bleiben. Ist das rechtens?

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

Beste Grüße


Auftrag angenommen am 28.10.2010 14:18:47
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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