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Auftrag geschrieben am 11.12.2010 14:33:42

Prüfung einer Rückstandsanzeige

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen,
sehr geehrte Rechtsanwälte,

folgender Auftrag ist zu vergeben:

Überprüfung der Rückstandsanzeige des Vermieters (jur. Person).
Abwehr des angedrohten gerichtlichen Mahnverfahrens.

Es wurde bisher jeder Mietzins entsprechend des Mietvertrags überwiesen.

Hierbei handelt es sich um die Miete für die Wohneinheit und einen Tiefgaragenplatz. Der Vermieter wurde zwar schon mit der Bitte um nachvollziehbare Kontenblätter angeschrieben, jedoch wurde mit heutigem Schreiben erneut die Forderung geltend gemacht.

M.E. ist die Forderung unberechtigt, da auf dem MV nur eine Bankverbindung angegeben ist für den Mietzins WG+TG, der Vermieter aber in heutigem Schreiben klarstellt, dass man hätte auf zwei Konten überweisen müssen.

Die Vermutung liegt nahe, dass beim Vermieter die Zahlungen falsch erfasst wurden.

MfG




Auftrag angenommen am 11.12.2010 14:49:26
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
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