Auftrag geschrieben am 11.12.2010 14:33:42
Prüfung einer Rückstandsanzeige
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommensehr geehrte Rechtsanwälte,
folgender Auftrag ist zu vergeben:
Überprüfung der Rückstandsanzeige des Vermieters (jur. Person).
Abwehr des angedrohten gerichtlichen Mahnverfahrens.
Es wurde bisher jeder Mietzins entsprechend des Mietvertrags überwiesen.
Hierbei handelt es sich um die Miete für die Wohneinheit und einen Tiefgaragenplatz. Der Vermieter wurde zwar schon mit der Bitte um nachvollziehbare Kontenblätter angeschrieben, jedoch wurde mit heutigem Schreiben erneut die Forderung geltend gemacht.
M.E. ist die Forderung unberechtigt, da auf dem MV nur eine Bankverbindung angegeben ist für den Mietzins WG+TG, der Vermieter aber in heutigem Schreiben klarstellt, dass man hätte auf zwei Konten überweisen müssen.
Die Vermutung liegt nahe, dass beim Vermieter die Zahlungen falsch erfasst wurden.
MfG
Auftrag angenommen am 11.12.2010 14:49:26
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Dratwa direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

