Auftrag geschrieben am 26.08.2011 23:25:58
Prüfung eines Ablehnungsbescheides „Master Soziale Arbeit"
Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenSehr geehrter Anwalt - Sehr geehrte Anwältin,
Ich bitte um die Prüfung eines Ablehnungsbescheides der FH Hildesheim zur Bewerbung des Masterstudienganges „Soziale Arbeit" mit der Begründung „fehlende fachliche Nähe des Vorstudiums zum gewählten Studiengang"
Die Zulassungsvorrausetzungen laut WEB lauten:
„…in den Studiengang aufgenommen werden Bewerberinnen und Bewerber, die zuvor einen Bachelorstudiengang oder einen Diplomstudiengang Soziale Arbeit mindestens mit der Note 2,5 erfolgreich abgeschlossen haben, oder einen mit der Sozialarbeit/Sozialpädagogik fachlich eng verwandten Studiengang entsprechend mit Bachelor oder Diplom mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen haben. Es werden Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau „B2" des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erwartet bzw. diese sind bis spätestens zur Anmeldung der Master-Thesis nachzuweisen. Ferner wird eine Praxiszeit von mindestens 6 Monaten (22 Wochen) Dauer in Vollzeit oder äquivalent in Teilzeit vorausgesetzt. Diese Praxiszeit kann auch begleitend zum Master-Studium, unter anderem in Form des Berufspraktikums zum Erwerb der staatlichen Anerkennung abgeleistet werden…."
http://www.hawk-hhg.de/sozialearbeitundgesundheit/129306.php
Zu meiner Biographie:
Vordiplom Sonderpädagogik/ Erwachsenenbildung mit 2.0
Erstes Staatsexamen Lehramt mit 2,1
Alle Leistungsnachweise liegen vor
Es gibt keine nicht bestandenen Prüfungen
Jedoch Referendariat wegen einer wesentlich reizvolleren Stelle abgebrochen
Arbeite seit einigen Jahren durch Zeugnisse belegbar auf verschiedenen pädagogischen Stellen/ zu Zeit in TZ fest und freiberuflich als Trainer und Berater
U.a. zertifizierte Zusatzqualifikationen Personalmanagement und Berater in Entwicklungssprozessen
In einem informellen Vorgespräch mit einem verantwortlichen Mitarbeiter der FH wurde mir zugesichert, dass die Vorrausetzungen zum Masterstudiengang erfüllt werden. Und jetzt ich bin ich doch etwas unwillig über die Ablehnung.
Ein Widerspruch ist nicht möglich – es bleibt nur die Klage über das Verwaltungsgericht.
Ich bitte daher um eine kurze Einschätzung, ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Für Fragen und weiterführende Unterlagen stehe ich per Mail unter ***** oder unter ***** oder ***** gerne zur Verfügung. Sollte der ausgelobte Betrag unangemessen sein, bitte ich auch um kurze Rückmeldung!
Vielen Dank und Gruß
Auftrag angenommen am 27.08.2011 00:06:05
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Mozartstr. 21, 40479 Düsseldorf, Tel: 0211/497657-16, Fax: 0211/497657-27
Fachanwalt Verwaltungsrecht, Reiserecht, Kommunalrecht, Vereinsrecht, Kirchenrecht
Bewertungen: 28
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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