Auftrag geschrieben am 09.07.2011 14:14:41
Prüfung eines Architektenvertrages
Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € 80,00 | Status: angenommenich möchte gerne den beigefügten Architektenvertrag vor Unterzeichnung prüfen lassen.
Es geht mir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Fehlen wichtige Inhalte bzw. weist der Vertrag gravierende Mängel auf?
2. Beinhaltet der Vertrag bedenkliche Klauseln? Welche Klauseln fehlen und müssen ungedingt aufgenommen werden?
3. Sind die angesetzten Honorare und Abschlagszahlung korrekt (üblich)?
4. Muss ein Hinweis auf die Existenz einer Architektenhaftpflichtversicherung (inkl. deren Deckungssumme) enthalten sein?
5. Ist es möglich eine Vertragsklausel zur Baukostenkontrolle mit aufzunehmen?
(regelmässige und exakte Kontrolle der Baukosten nach jedem Bauabschnitt sowie Vgl. mit gestecktem Finanzierungsrahmen)
6. Kann im Architektenvertrag eine genaue Zeitvorgabe für die Fertigstellung des Bausvorhabens vereinbart werden?
7. Ist es möglich (sinnvoll) den Vertrag mit den o.g. Zusatzklauseln nur bis Leistungsstufe 7 abzuschliessen und für Leistungsstufe 8, 9 einen separtaten Vertrag zu erstellen?
8. Ist es möglich (sinnvoll/üblich) bei Leistungsstufe 8, die Überwachung einzelner Gewerke (z.B. Heizung oder Fenster) nicht vom Architekten durchführen zu lassen und wie kann dadurch das neue Honorar des Architekten berechnet werden?
(Z.B. wenn Fachleute aus dem Bekanntenkreis die Überwachung bestimmter Gewerke übernehmen)
Ich benötige eine Antwort bis spätestens 14.07.2011
Vielen Dank!
Auftrag angenommen am 09.07.2011 14:29:16
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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