Auftrag geschrieben am 28.06.2010 11:34:32
Pruefung von Beschluessen Familiengericht u. Erstellen der Antwort an Gutachterin
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenAm 26.06.2010 (über 1 Jahr danach) meldete sich die Gutachterin schriftlich bei uns, dass sie uns besuchen möchte. Die Gutachterin schreibt nicht, dass sie ein Gutachten erstellen möchte, sondern nur, dass sie mit uns ein Gespräch führen möchte.
Wir suchen einen Anwalt mit Erfahrung in Sachen Jugendamt.
Wir möchten eine Antwort so schnell wie möglich.
Hiermit bitte ich um Aufklärung über folgende Fragen:
+Was sind das für Beschlüsse?
+Wie lange sind die Beschlüsse durchsetzbar bzw. gültig?
+Sind die beiden Beschlüsse überhaupt durchsetzbar wegen dem Fehlen der Zwangsmittel?
+Können auf Antrag eines der Verfahrensbeteiligten die beiden Beschlüsse neu erlassen werden diesmal mit Zwangsmitteln ohne das es neue Fakten in unserem Fall gibt? (Notizen einer Betreuerin-Privatperson von der alten Schule unseres Kindes wurden von Amts wegen geglaubt. Da wir einen heftigen Streit mit der alten Schule hatten und die Notizen danach plötzlich auftauchten und es solche Sachen nie in unserer Familie gegeben hat, sind diese Notizen gelogen. Leider gab uns das Familiengericht nicht die Möglichkeit diese Privatperson vor Gericht zu befragen. Diese verleumderischen Notizen sind mehr als anderthalb Jahre alt)
+Was wird passieren, wenn wir nein sagen zu dem Gutachten? Was wird das Familiengericht machten? Endet dann der Fall hier? Oder erlässt das Familiengericht wieder die gleichen Beschlüsse diesmal mit Zwangsmittel? Kann das Familiengericht 2 mal hintereinander die gleichen Beschlüsse erlassen einmal ohne Zwangsmitteln und einmal mit Zwangsmitteln einfach nur so?
+Kann das Familiengericht nach unserem nein neue Beschlüsse von Amtswegen erlassen oder muss es vorher eine erneute Anhörung geben? Welche möglichen Schritte kann das Familiengericht einleiten?
+Was für eine Antwort sollen wir der Gutachterin geben? Wir wollen nicht zu dem Gutachten gehen, da es dafür keinen einzigen Grund gibt (das Familiengericht hat unsere Beweise vollkommen ignoriert).
+Bitte teilen Sie uns den Wortlaut unserer Antwort mit.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage als pdf-Datei: 2 Beschlüsse
Auftrag angenommen am 28.06.2010 12:13:52
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

