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Auftrag geschrieben am 06.12.2010 11:55:33

Räumpflichten auf Privatstrasse

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Mehrere Grundstücke mit Ein- und Mehrfamilienhäusern werden durch eine Privatstrasse erschlossen (Sackgasse). Die Grundstücke sind nur über diese Privatstrasse zu erreichen.
(Insofern für die Beurteilung relevant: NRW, Rhein-Sieg-Kreis, 53797 Lohmar, Erschliessung in 60´er Jahren)

Die Privatstrasse ist im Grundbuch auf den Eigentümer eingetragen, dem auch das erste Grundstück an der Privatstrasse gehört. Er nutzt die Privatstrasse auch selber (allerdings nur wenige Meter).
Alle anderen Eigentümer/Anlieger haben nur ein Geh- und Fahrrecht an dieser Privatstrasse im Grundbuch eingetragen.
Zwei der Anlieger-Grundstücke sind nicht bebaut.
Es gibt keine sonstigen Vereinbarungen über Unterhalt oder Räumpflichten an der Privatstrasse.
Am Beginn der Privatstrasse steht ein Schild ´Privatweg - Benutzung auf eigene Gefahr´.

Fragen:

1. Für welche Parteien bestehen Räumpflichten im Winter (für den Eigentümer der Privatstrasse, für die anderen Eigentümer/Anlieger mit Geh- und Fahrrecht (incl. unbebaute Grundstücke)),
und wer müsste konkret welchen Teil der Strasse in welchem Umfang räumen?

2. Welche Rolle spielt das Ordnungsamt auf der Privatstrasse?
Angeblich (noch nicht geprüft) gab es eine mündliche Aussage des Ordnungsamtes, dass
a) auch auf der Privatstrasse Rettungswege im Winter im frei zu halten seien, und
b) dafür auf der Privatstrasse jeder Anlieger auf der Länge seines Grundstückes alleine zuständig sei
Sind a + b korrekt (würde also konkret der letzte Eigentümer an der Privatstrasse nahezu keine Räumpflicht haben, die anderen Anlieger jeweils für ihre weiter hinten liegenden Nachbarn miträumen)?

3. Welche Haftungsregelungen ergeben sich aus den Antworten zu Fragen 1 und 2

Besten Dank!


Auftrag angenommen am 06.12.2010 12:08:49
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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