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Auftrag geschrieben am 17.11.2011 22:01:20

Rechnung

Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Auftrag: 12/2010 Begleitung bei Beendigung des Beamtenverhältnisses,Abfindung, Erlass Zurückzahlung aus Nebeneinnahmen. Angebot des Dienstherrn in 02/11: sofortige Beendigung,Erlass der Restsumme, Zahlung d. Pensionsansprüche in BFA/Ärzteversorgung. Beendigung dann zum 31.07.2011, Erlass der Rückzahlung, Pension in Ärzteversorgung.
Rechnung gem. RVG (sei günstiger): Geschäfstgeb.: 63.028,25, 2,1 =2.358,30, + Einigungsgebühr: 46.022,65 x 1,5 = 1.569,00 Euro. Grundlage: § 52 Abs5 S1Nr.1 GKG: 13-fache Bruttomonatsgehalt (=2.507,37), Freistellung = 25% der auf die zeit entfallende Bezüge (626,84). Für die Liquidation zwar wgn. Existenzgründung Ratenzahlung, jetzt Androhung eines Mahnbescheides. Frage 1: Rechnung korrekt ? (scheint mir etwas hoch???) 2.) was kann ich tun? Kann die noch ausstehende restsumme nicht sofort bezahlen.
Besten Dank


Auftrag angenommen am 17.11.2011 22:17:46
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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