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Auftrag geschrieben am 11.01.2012 15:17:11

Rechnung bezahlen für nicht erbrachte Leistung

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 120,00 | Status: angenommen
Hallo,

ich beauftragte über das Internet per Mail eine Firma X zur Installation einer neuen Telefonanlage inkl. Warteschleife und 3 Telefonen für 750EUR inkl. Hardware und Installation.

Die Firma war Ende Dezember hier und richtete alles ein, was ca. 6 Stunden dauerte.

Am Folgetag fiel ab ca. 12 Uhr der neue Server aus, wir bemerkten dies erst um ca. 14 Uhr als uns Kunden vor Ort drauf aufmerksam machten.
Es dauerte weitere 2 stunden den Fehler zu lokalisieren, wir haben diesen letztendlich nur beheben können, indem wir die neue Telefonanlage abbauten und alles auf den Stand vom Vortag vor der Installation zurück setzten.
Das Fazit: 4 Stunden Telefonausfall, 3 Stunden Internetausfall, 6 Stunden EC-Kartengerät-ausfall.

Der Gesamte Schaden beläuft sich auf ca. 300EUR, alleine schon durch nachweisbar 4 Kunden die bei uns gekauft hätten, aber dies nicht konnten und auch nicht erneut kamen bisher, weil das EC Kartengerät nicht funktionierte, hinzu kommen die gesamten Potentiellen Kunden, die durch den internetausfall, sowie Telefonausfall nicht bedient werden konnten.

Nach anfänglicher Kommunikation mit dem Dienstleister, versprach dieser schnelle Lösungen, konnte aber nicht überzeugen, so dass wir einen erneuten Termin vor Ort mehrfach forderten, sowie einen Teil des Schadens der hier entstanden war.
Die Firma aber wollte alles per Ferndiagnose machen, was einen vollen Fernzugriff auf unsere Telefonanlage bedeuten würde, ohne das wir kontrollieren könnten was die Firma nun macht, was dir daher ablehnten.

Zitat der Firma: "Der Schadensersatz ist ja nur okay, wenn wir einen Fehler gemacht haben, dass müssen Sie uns dann nachweisen." Alleine schon durch diesen Zitat, wie auch durch die massiven Anschuldigungen "Ja, der Telefonanbieter ist Schuld" ist das Vertrauensverhältnis massivste getrübt.

Wir beriefen uns dadrauf nichts zahlen zu wollen, da nichts funktioniert, bestanden auf unseren Schadensersatz, sowie eine Stornierung des Vertrages, wenn man nicht mal einen zweiten Technikertermin anbieten konnte.

Anstatt einer angemessenen Reaktion kam heute eine anwaltliche Forderung der offenen 750EUR mit 120EUR Kosten für den Anwalt den wir zahlen sollten.

Wir bitten hier um Überprüfung des Falles, Stellungnahme zu dem hier geschilderten Sachverhalt per Email binnen 24 Stunden, sowie (sollte man Ihrer Meinung sein, diesen Rechtsstreit hier zu gewinnen) ein erstes Schreiben an den gegnerischen Anwalt, sowie Geltendmachung (falls von Ihnen eingeschätzt, dass dies uns zusteht) des Schadensersatzes sowie der jetzt angefallenen Anwaltskosten.




Auftrag angenommen am 11.01.2012 15:32:57
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 461

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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