Auftrag geschrieben am 21.10.2008 17:40:31
Rechtgutachten erstellen (Software-Recht)
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommenwir suchen einen Rechtsanwalt, der uns ein ausführliches Rechtsgutachten schreibt und vorab diverse Unterlagen/Kommunikation zu dem Thema ließt.
Thema:
Software- und Lizenzrecht: Thematisierung gebrauchte Software, Lizenzen, Lizenzrecht, Recht zum Vertrieb gebrauchter Software. Markenrecht, Urheberrecht, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht usw. müssen beleuchtet werden.
Genauere Fakten können hier nicht veröffentlicht werden, da diese unter dem Aspekt der anwaltlichen Schweigepflicht zu betrachten sind. Alle Unterlagen können zur Angebotserstellung / Aufwandsabschätzung vorab per E-Mail übersendet werden, wenn anwaltlichen Schweigepflicht per E-Mail bestätigt wird.
Wir sind bereit für das Rechtsgutachten 800.- Euro zzgl. MwSt zu bezahlen, sofern sich unsere Rechtsauffassung im Gutachten genau wiederspiegelt. Genaueres im Anschreiben per E-Mail. Vor einer "tatsächlichen Beauftragung" muss daher kostenlos unsere Rechtsauffassung anhand der übersendeten Unterlagen überprüft werden, obwohl die Rechtslage unserer Auffassung nach eindeutig ist.
Bei Fragen / Anfragen zu den Unterlagen bitte einfach eine E-Mail senden.
Der Betrag von 100,00 Euro stellt eine Anzahlung dar, der Restbetrag von 700 Euro wird nach Übersendung des Gutachtens beglichen. Eine Vertrag kommt nur zu Stande, wenn ein schriftlicher Auftrag per E-Mail von uns erfolgt ist (also nach Sichtung der Unterlagen) und wenn die Einschätzung im Bezug auf die Rechtslage gleich sind. --> Keine Angst, die Rechtslage ist eindeutig, haben schon mehrere Berufskollegen von Ihnen gesagt --> Unterlagen ansehen!!!!
Bitte Unterlagen anfordern per E-Mail bei:
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 21.10.2008 18:26:30
Sehr geehrter Auftraggeber,
es ist überhaupt nicht klar, worauf sich Ihr Auftrag bezieht. Sie schreiben, dass sich im Gutachten IHRE Rechtsauffassung wiederspiegeln soll. Sie scheinen dabei den Sinn eines Rechtsgutachtens zu missverstehen. Dieses hat den Zweck, Ihnen die Rechtslage, die Sie als Laie nicht kennen, darzulgen.
Weiterhin fordern Sie, dass im Vorfeld Ihre Rechtsauffassung - kostenlos (!) - überprüft werden soll. Nicht nur dass dies standeswidrig wäre, dies wäre letztlich auch das Gutachten.
Sie sollten ihren Auftrag nocheinmal überdenken. In dieser Form kann er von einem seriösen Anwalt jedenfalls nicht angenommen werden.
geschrieben am 21.10.2008 18:26:30
Sehr geehrter Auftraggeber,
es ist überhaupt nicht klar, worauf sich Ihr Auftrag bezieht. Sie schreiben, dass sich im Gutachten IHRE Rechtsauffassung wiederspiegeln soll. Sie scheinen dabei den Sinn eines Rechtsgutachtens zu missverstehen. Dieses hat den Zweck, Ihnen die Rechtslage, die Sie als Laie nicht kennen, darzulgen.
Weiterhin fordern Sie, dass im Vorfeld Ihre Rechtsauffassung - kostenlos (!) - überprüft werden soll. Nicht nur dass dies standeswidrig wäre, dies wäre letztlich auch das Gutachten.
Sie sollten ihren Auftrag nocheinmal überdenken. In dieser Form kann er von einem seriösen Anwalt jedenfalls nicht angenommen werden.
Auftrag angenommen am 21.10.2008 18:55:15
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 629
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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