Auftrag geschrieben am 04.03.2009 14:11:45
Rechtssicherheit in Bezug auf Telefon- und Fax-Hotline 0900-3
Rechtsgebiet: Medienrecht | Status: angenommenich bin gerade dabei eine kleine Servichotline-Firma zu gründen. Hierzu hätte ich jetzt ein paar Fragen.
Soweit mir bekannt ist, ist es in Deutschland nicht erlaubt Lebenshilfe / Lebensberatung mit einer kostenpflichtigen Hotline ( 0900 ) zu bewerben und zu beraten. Ist dies so richtig?
Daher würde ich dies gerne anhand von / mit Esoterik, Karten legen, Pendeln usw. Lebenshilfe / Lebensberatung anbieten. Wenn ich nun hierfür Werbung betreibe in Form von
Plakate, Anzeigen, Flyer usw.
wie groß müssen hier nun die Wörter gewählt werden? Dürfen die Wörter Lebenshilfe,Lebensberatung dominieren ? Darf ich die Wörter Esoterik, Karten legen etc. kleiner oder sehr klein schreiben ?
Ich habe bereits sehr viele Anzeigen in der Zeitung / Flyer für obige Hotline gesehen, jedoch ist mir noch keine Plakatwerbung dafür aufgefallen. Ist es hier evtl. in Deutschland verboten 0900 – Werbung auf Plakaten zu publizieren?
Gibt es eine Vorschrift wie groß Kleingedrucktes im Text / in der Werbung sein muss?
Was muss im Kleingedruckten stehen? Meiner Information nach, dass das Angebot nur für volljährige Personen gilt, die Minute aus dem Festnetz Summe X kostet, aus dem Mobilfunk kann sich die Gebühr erhöhen ( wobei mir bekannt ist, dass der Minutenpreis
2,oo € nicht übersteigen darf ).
Brauch ich bei Anzeigen/Werbung einen Verweis wo unsere AGB´s zu finden sind ?
Dankbar wäre ich Ihnen für die Nennung von Riskiken etc. die mir nicht bekannt sind, um schwere finanzielle Anfangsfehler zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Auftrag angenommen am 04.03.2009 14:50:23
Rechtsanwalt Kay Fietkau
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 83
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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