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Auftrag geschrieben am 10.06.2011 21:24:30

Rechtsverbindliche Kündigung auch mit nachgereichter Vorsorgevollmacht

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommen
Die Großmutter muss in ein Pflegeheim umsiedeln.
Dem Enkel liegt eine Vorsorgevollmacht u.a. auch zur Kündigung der bisherigen Wohnung der Großmutter vor.

Im Kündigungsschreiben an den Vermieter wurde darauf hingewiesen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert und dass diese auf Verlangen gerne vorgelegt wird.

Die Vorsorgevollmacht selber wurde, um den Kündigungstermin halten zu können, dem Schreiben leider nicht beigelegt.

Der Vermieter akzepiert die fristgerechte Kündigung unter Hinweis auf die fehlende Vorsorgevollmacht nicht und verlangt eine erneute Kündigung.

Der Termin der mit o.g. Schreiben vorgenommenen fristgerechten Kündigung verschiebt sich somit um einen Monat.

Frage:
Kann der Vermieter die o.g. Kündigung als nicht rechtsverbindlich ablehnen und reicht die nachträgliche Vorlage der zum Kündigungszeitpunkt bereits geltenden Vorsorgevollmacht tatsächlich nicht aus, um die o.g. Kündigung als rechtsverbindlich gelten zu lassen?


Auftrag angenommen am 10.06.2011 21:42:09
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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