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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 19.06.2010 02:03:25

Registrierung auf meiner Webseite

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Status: angenommen
Hallo,

ich betreibe eine Internetseite und erhalte eine Provision wenn Nutzer XY sich auf Seite XY registriert. Diese Registrierungen werden über Affili.net gezählt. Diese Provision die ich erhalte teile ich mit Nutzer XY in Form eines Premium-Accounts von einem One-Click-Hoster.

Meine Seite ist: http://www.freepremium.de

Affili.net nennt jetzt mehrere Gründe dafür dass eine Registrierung nicht gezählt wird:

http://affilinet.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/40/kw/lead/r_id/100024

Daher suche ich einen Rechtsanwalt dessen Computer:
- Cookies aktzeptiert
- Keine Grafiken unterdrückt (Werbeblocker etc.)

Mein Problem besteht darin dass Kunden öfters meinen "Meine Punkte werden nicht vergütet."

Daher möchte ich dass der Rechtsanwalt sich auf meiner Seite Registriert und an 2-3 Angeboten seiner Wahl teilnimmt (kostenlos) und mir in einem Dokument welches ich online stellen kann (.PDF etc.) bestätigt dass die Punkte korrekt Gutgeschrieben werden.

Sollten die Punkte NICHT gutgeschrieben werden!

Möchte ich dass der HTML-Text meiner Seite gespeichert wird und dass ALLE Angebote getestet werden und ALLE Partner-Unternehmen wo die Zählung nicht richtig funktioniert + Affili.net abgemahnt werden + Schadensersatz eingeklagt wird.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 19.06.2010 02:42:02
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 448


Sehr geehrter Auftragvergeber,

bitte beachten Sie, daß Klagen vor Gericht gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu vergüten sind, d.h. es ist einem Anwalt gesetzlich untersagt, für eine Klage geringere Gebühren als die gesetzlich Festgelegten zu verlangen.

Da Ihr Auftrag jedoch auch das Erheben einer Klage gegen mehrere Gegner umfaßt, jedoch "nur" € 100 ausgelobt werden, würde ein Anwalt, der den Auftrag annimmt, automatisch gegen die entsprechenden Vorschriften verstoßen, da die gerichtlichen Anwaltsgebühren höher als € 100 wären.

Ich rege daher an, den Auftrag so umzuformulieren, dass nur Prüfung und Abmahnung umfaßt werden. Eventuelle Klagen auf Schadensersatz könnten dann später in einem gesonderten Auftrag vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 19.06.2010 02:49:59

erstmal vielen Dank für die Antwort.

Ich möchte meinen Auftrag hiermit weiter eingrenzen:

Es soll lediglich eine Prüfung durchgeführt werden.

Sollte diese Prüfung positiv ausfallen das erstellen eines Dokuments dass die Seite getestet wurde und die Punkte gutgeschrieben wurden (am besten im .PDF Format).

Sollte die Prüfung negativ ausfallen möchte ich die Unternehmen - Sofern das durchsetzen einer Abmahnung realistisch ist - Abmahnen.

Das Einklagen des Schadensersatzes ist somit NICHT (mehr) im Auftrag inbegriffen sein.

Leider ist eine Änderung des Auftrags scheinbar nicht mehr möglich, somit hoffe ich dass dieser extra Kommentar genügt.






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