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Auftrag geschrieben am 23.03.2011 11:10:47

Regulierung von Zubehör nach Diebstahl des PKW

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Status: angenommen
Ein BMW X6 Leasingfahrzeug wurde mit einem hochwertigen Bausatz des Nobeltuners Lumma veredelt. Dieser Umbau wurde von einem anderen Tuner über die Sendung RTL "Die Autohändler" abgedreht und bei RTL ausgesendet. Da das Fahrzeug im Eigentum eines Tuningunternehmens war wurde mit der Fa. Lumma ein Kompensationsgeschäft gegen andere Tuningteile gemacht, daher gibt es für den Bausatz selbst keine Rechnung, aber eine Bestätigung der Fa. Lumma über die Zusendung sowie die normalen Preise von dem Bausatz sowie dessen Montage. Auch mit dem Tuner der den Umbau gemacht hat wurde ein Kompensationsgeschäft gemacht, auch dieser hat die Montage schriftlich bestätigt. Nun lehnt die Versicherung die Regulierung des Umbaus ab, da keine Rechnung vorliegt und bietet nur eine pauschale Kulanzlösung von € 5000.- an, der normale Kundenpreis des Umbaus würde allerdings € 22800,00 betragen. Das Auto war nicht mal ein Jahr alt. Der Verlust des Fahrzeugs selbst wurde an BMW Leasing erstattet. Der Umbau wurde nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen.Grundsätzlich hat die R+V bisher telefonisch immer nur die fehlende Rechnung moniert und nicht den grundsätzlichen Anspruch in Frage gestellt. Der Gutachter der R+V ist wohl nicht bereit, anhand von den Bestätigungen
einen Wert festzustellen.
Anbei sollten alle relevanten Informationen sein:
• Bestätigung Lumma mit Preisen
• Bestätigung TC der Montage
• Versicherungsschein R+V
• Auszug Versicherungbedingungen R+V
Zu Fragen bin ich auch mobil unter 0171-6431001 erreichbar.



Auftrag angenommen am 23.03.2011 11:40:10
Rechtsanwalt Guido Matthes
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Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
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