Auftrag geschrieben am 07.12.2011 08:58:12
Reisekosten zu Vorstellungstermin und Zweitgespräch. Firma zahlt nicht.
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenEin paar Tage später meldete sicher Herr „Y" der Firma „X" und lud mich ein paar Tage später zum Vorstellungsgespräch ein.
Ich bin mit dem Auto zum Vorstellungsgespräch gefahren. Danach wurde ich ein zweites mal eingeladen. Auch wieder telefonisch von Herrn „Y", engere Wahl und so.....
Nach dem Zweitgespräch war mir klar, dass ich für diese Firma nicht arbeiten wollte (wer lässt schon einen Bewerber (insgesamt) 2 Stunden warten. Es ging dort drunter und drüber. Weder Firma noch Produkt konnten überzeugen.
Zurück in meiner Stadt, habe ich mich schriftlich für die beiden Gespräche bedankt, abgesagt und um die Erstattung der Reisekosten in Höhe von grob 400 Euro gebeten (Zahlungsziel 14 Tage).
Nach Ablauf der besagten 14 Tage meldete sich Herr „Y", telefonisch und sprach mir auf die Mailbox. Er hätte ein Schreiben von mir und ...."da hätten wir gar nicht drüber gesprochen". Der letzte Satz war „..... machen wir auch nicht".
Weder bei den mündlichen Einladungen, noch in den Gesprächen selbst wurde zu keinem Zeitpunkt der Ausschluss der Reisekosten mitgeteilt.
Nach schriftlicher Mahnung (keine Reaktion), habe ich einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt. Dieser wurde zugestellt. Die Firma „Y" hat Widerspruch ohne Begründung eingelegt.
Frage1:
Muß jetzt zwangsläufig die Klage über das Amtgericht am Sitz der Firma „X" laufen oder kann man besser (risiko-/kostengünstiger) Klage über das Arbeitsgericht einreichen?
Frage 2:
Ist grundsätzlich das Arbeitsgericht für diesen Fall zuständig? Wenn ja, an welchem Ort? Mein Wohnsitz oder Sitz der Firma „Y". Es liegt ja kein Arbeitsverhältnis vor.
Frage 3:
Wie sehen Sie die Erfolgschancen, wer hat die Beweißlast?
Ihre Aufgabe:
Beste Vorgehensweise besprechen, Fragen beantworten, erneutes Mahnschreiben an Firma „Y", wenn erfolglos Klageschrift / Erklärung für Gericht erstellen. Da der Streitwert unter 400 € liegt, wäre eine mündliche Verhandlung überzogen, daher (sofern möglich) wäre eine Endscheidung nach Aktenlage am besten.
Danke!
