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Auftrag geschrieben am 02.02.2012 18:35:00

Rentennachzahlung

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Guten Tag,
anfang 2011 hatte ich vor dem Sozialgericht das Urteil bekommen (Vergleich hatte ich abgelehnt), Rentennachzahlung ab 02/2010.
Ich ging in Berufung (Rentenantrag war 2006)
für das Jahr 2010 gab es eine Nachzahlung.
Monate später legte der Rentenversicherer ein erneutes Angebot vor, Rentenzahlung ab Antragstellung.
Es erfolgte in 2011 eine weitere Nachzahlung.
Nun meine Frage?
Wie und was und wie viel muss ich versteueren.
Aktuelle mache ich gerade die Einkommensteuer 2010.
Mein Steuerberater meinte, alle Zahlungen müssen in 2011 (Zahlungsfluss) versteuert werden.
Was kann ich gegenrechnen?
Wie viel wird versteuert?
Was sind die Freibeträge
Mein aktueller GdB 90% mit Kennzeichen G
Ich bitte um Rückantwort.
Muss ich meine Nachzahlungen angeben
Können die Nachzahlungen mit Verlusten aus der Vergangenheit aufgerechnet werden.



Auftrag angenommen am 02.02.2012 19:14:39
Rechtsanwalt Raphael Fork
Staufenstraße 26, 44139 Dortmund, Tel: 0231 /222 06 85, Fax: 0231/ 222 06 86
Sozialrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht
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