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Auftrag geschrieben am 02.03.2011 15:25:40

Reparaturwerkstatt für Handys eröffnen

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommen
Hallo,

habe folgendes vor. Möchte eine Reparaturwerkstatt für Handys eröffnen. Überwiegend sollen iPhone Geräte repariert werden.
Meist ist der Touch oder das LCD defekt. Einen Lieferanten der mir die Sachen günstig aus der EU liefern kann, hab ich bereits gefunden.

Apple selbst verkauft keine original Ersatzteile an Händler. Es wird nur bei Apple selbst repariert.
Nun gibt es auf dem Markt no name Produkte ohne Apple zeichen, noname Produkte mit Apple Schriftzug sowie original touchscreens welche recht teuer sind.

Für die einzelnen Modelle müsste ich alle 3 Versionen bestellen.

Die Reparatur für iPhone wird online beworben und lokal in Zeitungen.

Bin quasi wie eine freie KFZ Werkstatt die auch Zubehörteile verbauen und damit werben. z.b. Touchscreen für iPhone 3G

Inwiefern muss ich mit einer Abmahnung von Apple rechnen oder was genau ist an dem Vorhaben nicht legal (gegen welche Gesetze wird verstoßen?)

Mir wurde gesagt das man Lizenzen bräuchte und die werden ja von Apple nicht vergeben, da Apple seine Reparaturen im eigenen Haus durchführt

Dann würden die Ersatzteile Geschmacksmuster verletzen, inwiefern ist da was dran? Das komplette iPhone leutet mir noch ein, aber ein Touchscreen der vom iPhone losgelöst ist, und nciht sofort als iPhone Ersatzteil erkannt wird, kann sowas als Geschmacksmusterverstoß geahndet werden?

Im Internet ist alles voll von diesen Ersatzteilen, allein über google lassen sich über 100 Händler finden die die Ersatzteile in Deutschland auf Lager haben. Ebenso die Reparaturwerkstätten gibt es mehr als reichlich die offen damit werben Reparaturen an iPhone Geräten vorzunehmen.
Handeln diese alle mit "illegaler" Ware oder sind diese illegal?!




Auftrag angenommen am 02.03.2011 15:36:05
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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