Auftrag geschrieben am 28.08.2010 10:19:18
Rotlicht mit 1,1s überfahren - Wiederspruch sinnvoll?
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Status: angenommeneben habe ich einen Anhörungsbogen wegen Überfahrens der Haltelinie bei roter Ampel bekommen.
Es wird mir vorgeworfen:
„137618 Sie Missachteten das Rotlicht der Lichterzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Verletzte Vorschriften §37 Abs. 2, § 49 StVo, §24, §25 StVo, 132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bemerkung: (insbes. Tatfolgen): Die Haltelinie wurde nach Abzug der Toleranz- und Korrekturwerte nach einem Rotlichtzeichen von mindestens 1,1 Sekunden überfahren. Film Nr. xxxx
"
Das Überfahren passierte mir in München, auf der Wasserbuger Landstraße. Es kommen auf mich 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zu.
Da ich beruflich sehr viel bundesweit unterwegs bin, habe ich ein massives Problem mit dem Monat Fahrverbot.
Ich würde gern durch einen Anwaltlichen Widerspruch die Zeitmessung in Frage stellen lassen. Damit es eben nicht der Monat Fahrverbot kommt.
Alternativ könnte ich mir auch eine höhere Geldstrafe vorstellen, wenn der Monat entfällt.
Bitte nehmen Sie diesen hier beschrieben Fall nur an, wenn sie eine realistische Chance sehen, die 1,1 Sekunden durch Einspruch in Frage zu stellen. Die Daten sende ich Ihnen zu, sowie ich Ihren Kontaktdaten bekokmmen habe.
Sinnvoll aber nicht zwingend erforderlich währe Ihr Ortsnähe zu München bzw. die Kenntnis des speziellen Münchner Busgeldvorgehens.
Wie sollte ich mich jetzt kurzfristig verhalten, bzw. welche Maßnahmen sind erforderlich?
Viele Gruße
Auftrag angenommen am 28.08.2010 11:54:22
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
Kaufrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherung, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 133
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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