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Auftrag geschrieben am 31.01.2012 22:11:24

Rückforderung von in ES eingelagerten (persönlichen) Gegenständen / Dauermandat!

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Guten Abend,

ich bin selbst Jurist – habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass man sich in eigenen Sachen leicht verrennt; deswegen hier:

Ich habe unter 25.03.2011 eine Reihe privater Dinge (Bücher, auch ein paar Antiquarische gehobenen Wertes darunter, insbesondere aber div. persönlich wichtige Schriftdokumente), zusammen ca 6 qm, einvernehmlich bei einem Bekannten in Roses (Spanien) gegen entsprechende Bezahlung deponieren lassen; mündlich (ja, ich weiss; aber das ist unter Bekannten eher die Regel...) vereinbart war die Lagerung bis Ende September 2011, da ich bis dahin in den USA verweilen wollte.

Soweit so gut, Mitte September erlitt ich in Kalifornien einen schweren Unfall und war bis Anfang diesen Jahres in San Diego im Spital und kaum "verhandlungsfähig". Ich bat im September wie auch Oktober via Email mehrfach um Rückmeldung und –gegen Bezahlung natürlich- weitere Speditierung in Roses. Nach meiner Entlassung versuchte ich weiterhin, den „Spediteur" zu erreichen, in Roses ist er nicht mehr, leider war dies ohne jegliche Reaktion oder gar Erfolg.

Kürzlich gelang es mir wenigstens, einen „Stayfriends"- wie auch „Facebook" -Account von ihm ausfindig zu machen, natürlich ohne aktuelle Adresse; aber man sah, dass die Accounts regelmässig abgerufen resp. aktualisiert werden. Ich schickte dann eine weitere Mail via "Stayfriends" raus; Reaktion war Null. Die von mir gesetzte Frist läuft erst am 7.2. ab; aber ich habe ziemlich „Muffensausen" um meine privaten Sachen.

Ehemalige Meldeadressen gibt’s (lt. Facebook und Stayfriends samt aktuellem Foto) neben Roses noch in Barcelona und Mönchengladbach; der ehem. Bekannte ist Taxi-Fahrer, das Geburtsdatum ist bekannt und er müsste, wo immer er in ES oder DE sich aufhält, eine Lizenz für den Personentransport(neu) beantragt haben. Kopie der beiden zitierten Facebook- resp. Stayfriends-Einträge wie auch meines Forderungsschreibens sind zur ersten Orientierung beigeschlossen.

Ich wäre Ihnen verbunden, wenn sich jemand der Forderung auf Rückführung meiner Gegenstände annimmt, der resp. die nicht nur schnell hier einen Einsatz „abgreifen" will; sondern das vermutlich zunächst einmal wenig anspruchsvolle Adressermitteln etc.pp., dazu eventualiter noch in DE UND ES, übernimmt (bzw. natürlich auch geeignet delegieren kann).

Selbstverständlich zahle ich im weiteren Verfahrensgang nicht nur die hier ausgelobten 75 €, sondern die nach dem RVG anfallenden gesetzlichen Gebühren.

Die Unterlagen (unfall-, umzugsbedingt um die halbe Welt eher überschaubar), werden eingescannt und die Kommunikation kann via Email erfolgen; selbstredend auch per Fax, Skype oder olles Telefon.

Gruss & Danke schon einmal, TR