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Auftrag geschrieben am 09.03.2010 23:47:59

Rückgabe des Führerscheins

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommen
Vor mehr als zehn Jahren habe ich eine MPU nicht bestanden und darum meinen Führerschein freiwillig abgegeben.
Auf meine Anfrage auf Rückgabe erhielt ich die Auskunft, dass ich ein Psychologisches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung auf Drogenfreiheit erbringen muss. Dann würde ein Termin für eine Fahrnachschulung festgelegt. Nachdem ich alle Forderungen erfüllt habe sagte mir ein Sachbearbeiter dass würde ihn nicht interessieren ich müsse eien neue MPU durchfüren lassen. Nun habe ich gehürt, dass es eine EU-Bestimmung gibt, dass ein freiwillig hinterlegter Führerschein nach zehnjähriger Wartezeit ohne Auflagen ausgehändigt werden muss. Ich bitte um Aukunft um welches EU-Gesetz es sich handelt und was ich tun muss um zu meinem Recht zu kommen. Eine kompetente Rechtvertretung suche ich natürlich auch.


Auftrag angenommen am 10.03.2010 03:07:39
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
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