Auftrag geschrieben am 20.05.2010 08:48:28
Rückreise Kostenerstattung und Ersatzanspruch einer Pauschalreise wegen Flugausfall
Rechtsgebiet: Reiserecht | Status: angenommenReise: 1 Woche 09.04.2010 - 16.04.2010
2 Personen
Der Rückflug meiner Pauschalreise aus Fuerteventura wurde storniert. Ich mußte eine relativ aufwendige Rückflugaktion selbst finanzieren. Der Veranstalter hatte unseren Vertrag nicht gekündigt.
Am 26.04.2010 erhielt der Veranstalter den Verlauf der Rückreise und eine Aufstellung mit den Kosten in Höhe von 1150 EUR + Schadenserstaz 2x400 EUR.
Heute schrieb mir der Veranstalter es können nur die Hälfte der Rücktransportkosten in Höhe von 309 EUR erstattet werden mit Hinweis auf BGB §651 j.
Ich denke der Veranstalter liegt falsch da er nicht gekündigt hatte. Es lag demnach ein Mangel vor.
Soll ich besser einlenken und den Vorschlag akzeptieren oder muß er meine kompletten Auslagen ersetzten?
Ihre Aufgabe wäre die beiden Schreiben zu lesen und Ihre Empfehlung abzugeben.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Hartmann
Auftrag angenommen am 20.05.2010 09:01:10
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
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