Auftrag geschrieben am 29.11.2010 19:06:21
Rücksendung defekter Ware, Händler verweigert Erstattung Kaufpreis
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenDie zugeschickte Ware ist jedoch kaputt und kann zu keinen Zeitpunkt genutzt werden.
Umgehend wird dies dem Händler mitgeteilt. Anfangs wrd man vom Händler wie Dumm behandelt.
Die Ware liegt nun wieder beim Händler, dieser bestätigt den defekt der Ware.
Die Lieferung bestand aus 2 Teilen. Teil 1 wird benötigt um überhaupt mit Teil 2 arbeiten zu können und darauf zuzugreifen.
Teil 1 ist defekt, damit habe ich keinerlei Möglichkeit auf Teil 2 zuzugreifen.
Der Händler behauptet nun aber, das Teil 2 mit einer fremden Software versehen wurde. Dadurch könne er die Ware nicht mehr zurücknehmen.
Mir war es allerdings zu keinem Zeitpunkt möglich das besagte und strittige Teil 2 zu benutzen.
Der Händler weigert sich mir mein Geld zu erstatten. Einzig eine kostenplichtige Rücksendung wurde mir angeboten. Aber was soll ich mit den defekten Teilen?
Auftrag angenommen am 29.11.2010 20:37:12
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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