Auftrag geschrieben am 11.11.2009 11:31:35
Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 440 BGB nach zwei erfolglosen Nachbesserungen
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: Geschlossensehr geehrter Rechtsanwalt,
vor knapp zwei Jahren erwarb ich ein Mobilfunkgerät mit Vertragsbindung über einen Online-Händler. Bedauerlicherweise war das Gerät fehlerhaft, daher wurde es nach 8 Monaten im Rahmen der Gewährleistung (Mangelanspruch) ausgetauscht. Doch auch das Austauschgerät wies den selben Fehler auf und wurde aus diesem Grund ausgetauscht. Das zweite Austauschgerät hatte den selben Mangel. Daraufhin wurde ein Antrag auf Rücktritt gestellt. Dieser wurde jedoch mit dem Hinweis auf § 476 BGB, sowie auf mir unbekannte Garantiebestimmungen, die einen Rücktritt nicht vorsehen, abgelehnt. Stattdessen wurde mir unaufgefordert ein neues Austauschgerät zugesandt, welches seither unbenutzt und originalverpackt bei mir aufbewahrt wird.
Im Rahmen einer Rechtsberatung wurde mir nahegelegt schnellstmöglich auf dem Rechtsweg meine Interesse durchzusetzen und eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen. Der Sachverhalt
ist nach Angaben des beratenden Rechtsanwalts sehr eindeutig.
Ich beauftrage Sie hiermit
1.) Durchsicht der Anlagen
2.) Verfassung eines Widerspruchs zur Wahrung der Frist (Ende der 24-monatigen Gewährleistung: 13.11.2009)
3.) Durchsetzung meiner Interessen
Vielen Dank im Voraus.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.11.2009 11:44:30
Sehr geehrter Auftraggeber,
nach Ihrem Auftrag wünschen Sie insbesondere verjährungshemmende Maßnahmen. Ich weise darauf hin, dass solche i.d.R. nur durch das Ergreifen von gerichtlichen Maßnahmen möglich sind.
Innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entstehen jedoch mindestens Rechtsanwaltsgebühren gemäß den Vorgaben des RVG, so dass eine Bearbeitung IHres Auftrages für den von Ihnen ausgelobten Betrag in Höhe von 60,00 € nicht möglich ist.
Ich schlage daher vor, dass Sie die Anfrage schließen und sich direkt mit einem Kollegen Ihrer Wahl, z.B. im Wege der Direktanfrage in Verbindung setzen.
geschrieben am 11.11.2009 11:44:30
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
Rathausplatz 1, 76829 Landau, Tel: 06341 - 91 777 7, Fax: 06341 - 91 777 19
Internetrecht, Aufenthaltsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
Bewertungen: 102
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Sehr geehrter Auftraggeber,
nach Ihrem Auftrag wünschen Sie insbesondere verjährungshemmende Maßnahmen. Ich weise darauf hin, dass solche i.d.R. nur durch das Ergreifen von gerichtlichen Maßnahmen möglich sind.
Innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entstehen jedoch mindestens Rechtsanwaltsgebühren gemäß den Vorgaben des RVG, so dass eine Bearbeitung IHres Auftrages für den von Ihnen ausgelobten Betrag in Höhe von 60,00 € nicht möglich ist.
Ich schlage daher vor, dass Sie die Anfrage schließen und sich direkt mit einem Kollegen Ihrer Wahl, z.B. im Wege der Direktanfrage in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.11.2009 12:22:03
Dem Kollegen ist zuzustimmen.
Vor allem die Durchsetzung Ihrer Interessen bedingt eine Tätigkeit, die im Rahmen dieser Plattform nicht erbracht werden kann.
Für eine Direktbeauftragung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
geschrieben am 11.11.2009 12:22:03
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 460
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Dem Kollegen ist zuzustimmen.
Vor allem die Durchsetzung Ihrer Interessen bedingt eine Tätigkeit, die im Rahmen dieser Plattform nicht erbracht werden kann.
Für eine Direktbeauftragung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


