Auftrag geschrieben am 18.10.2010 22:01:25
Rücktritt vom Rebrauchtwagenkauf
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: Geschlossenich habe mir am 7.Oktober bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Wagen gekauft, der Kaufpreis beläuft sich auf 650,- Euro.
Der Verkäufer sagte mir, daß die Handbremse defekt sei und die Bremsen vorne und hinten erneuert werden müssten, von mehr wusste er nicht und weitere Details konnte er mir auch nicht nennen. Dies war alles was er angeblich von der Vorbesitzerin erfahren haben will. (Fzg. war eine Inzahlungnahme). Tüv hat das Fzg. derzeit nicht, weiterhin sagte er, das Auto sei mit Behebung der genannten Mängeln wieder herzurichten.
Ich habe den Wagen daraufhin bei einer Vertragswerkstatt ansehen lassen, welche mir die unschöne Nachricht überbrachten, daß es sich um einen Wagen mit Unfall handelt, was der Verkäufer nicht erwähnte. Die Fachmänner trugen mir einen Auszug aus der reichhaltigen Mängelliste vor: das Fahrzeug sei in diesem Zustand nicht verkehrssicher und hätte wenig Aussicht, die TÜV-Prüfung ohne erheblichen finanziellen Aufwand zu bestehen. Dies kommt aber aus offensichtlich unwirtschaftlichen Gründen nicht in Frage.
Bei einem Kaufpreis von immerhin 650 Euro bin aber davon ausgegangen, daß es sich nicht um totalen Schrott handelte. Auch bei einer kurzen Probefahrt sind mir bis auf die bereits erwähnten Mängel keine Besonderheiten aufgefallen. (Welche ich aber im Nachhinein gesehen ja gar nicht hätte machen dürfen, da Fzg. absolut nicht verkehrssicher?)
Dummerweise habe ich aus Unachtsamkeit keinen Kaufvertrag abgeschlossen, sondern lediglich eine Quittung dafür erhalten.
Meine Frage wäre nun, gilt dabei auch das Rückgaberecht von 14 Tagen?
Kann es auch ein Vorteil sein, daß kein Vertrag existiert, in dem die Mängel beschrieben sind (welche ich ja dann wissend akzeptiert hätte)?
Lässt sich da überhaupt etwas machen?
Vielen Dank und beste Grüße!
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