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Auftrag geschrieben am 25.04.2010 18:10:41

Rückzahlung von Sozialhilfedarlehen

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommen
Ich habe vom Oktober 1996 bis März 1997 Sozialhilfe auf Darlehen erhalten. Ich war zu dem Zeitpunkt Studentin mit zwei kleinen Kindern kurz vor Studienabschluss. Den Darlehensvertrag habe ich nicht mehr.
Im Jahr 2001 und zuletzt im März 2002 wurde ich vom Sozialamt Bremen angeschrieben um das Geld (2872 €) von mir zurückzufordern. Damals war ich arbeitslos und konnte das Geld nicht zurückzahlen. Vor einer Woche bekam ich erneut Post mit der Aufforderung das Geld bis zum 15.5 zurückzuzahlen.
Meine Frage wäre erstens , ob die Forderung verwirkt oder verjährt sein könnte.
In dem Schreiben wurde mir angedroht, das Geld zwangsweise beizutreiben, falls ich es bis zum 15.5. nicht zahlen würde. Ist dies zulässig?



Auftrag angenommen am 25.04.2010 20:17:08
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
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Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht
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