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Auftrag geschrieben am 25.10.2009 15:43:42

Ruhestörender Lärm vom Nachbargrundstück

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Status: angenommen
Seh geehrte Damen und Herren,
ich wohne seit 2001 in der Wohnanlage mit Innenhof Schanzenstraße 58-62 in 40549 Düsseldorf, zunächst im Haus 80, das zum parallel verlaufenden Greifweg liegt. Von Beginn an habe sich Nachbarn über den Lärm aus dem angrenzenden Übergangsheim Schanzenstraße 76 beschwert, das von russischen Aussiedlern bewohnt war. Dies hat mich kaum betroffen, da meine Wohnung nicht zum Innenhof lag.
In 2005 bin ich dann in das Haus 62 umgezogen, weil ich ein Büro brauchte. Ich habe mich dazu entschieden, weil zwischenzeitlich dank des Einsatzes von Polizei, Ordnungs- und Sicherheitsdienst und anderen Organisationen das Lärmproblem beseitigt war. Zudem war dem Protokoll der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses vom 23.2.2005 zu entnehmen, daß das Gebäude Schanzenstraße 76 nur noch bis 2009 angemietet sei. Im Vertrauen darauf bin ich umgezogen, und bis Anfang diesen Jahres gab es nur wenige Störungen.
Dann aber änderte sich dieses Frühjahr mit einer veränderten Bewohnerstruktur. Zum einen sind hier nun kaum noch Rußlanddeutsche, sondern Leute anderer Herkunft untergebracht, und wenn es vorher überwiegend Erwachsene (zumindest waren Kinder kaum zu registrieren) waren, so sind es nun überwiegend (so hat es wenigstens den Anschein) Familien mit Kindern.
Das war für mich Anlaß bei der Stadt (info@duesseldorf.de) nachzufragen, ob die Aussage zur Beendigung des Mietverhältnisses noch gültig war. Nachdem die Stadt nicht reagierte, habe ich über die politischen Parteien erfahren, daß der Mietvertrag bis Ende 2014 verlängert wurde. Somit scheint ein Ende der Lärmbelästigung nicht mehr absehbar zu sein.
Tagsüber treiben uns Kindergeschrei, das nichts mehr mit hinzunehmendem Lärm spielender Kinder zu tun hat, der Lärm fußballspielender Jugnedlicher und Radiolärm aus geöffneten Fenstern vom eigenen Balkon. Selbst in der Mittagszeit am Wochenende dringt der Lärm bei geschlossenen Fenstern in die Wohnung.
Ein Herr Deppe vom Ordnungsamt hat meinen Anruf mit dem Hinweis abgewiesen, dies sei ´Zukuntfslärm´, und er sehe sich nicht veranlaßt, dem nachzugehen.
Ich selbst komme aus einer Familie mit 5 Geschwistern. Wir bewohnten eine Sozialwohnung in Remscheid in Nachbarschaft mit ebenfalls kinderreichen Familien. Aber es war selbstverständlich, zumindest in den Mittagsstunden und am Wochenende Rücksicht auf unsere Umgebung zu nehmen.
Kann man das heute nicht mehr erwarten? Haben Kinder wirklich zu jeder Tageszeit mehr Anrecht auf rücksichtsloses Schreien als Erwachsene auf einen ruhigen Feierabend in den eigenen vier Wänden? Ist es rechtens, daß die Stadt Düsseldorf ohne Rücksicht auf das Wohnumfeld ein Verwaltungsgebäude (Die Schanzenstraße 76 war ursprünglich ein Verwaltungsgebäude des Landgerichts.) überhaupt in ein Wohnheim umwandelt, und das auch noch ohne für die erforderliche Infrastruktur (Kinderspielplätze, Bolzplätze, Parkplätze ...) zu sorgen?
Nach etlichen Beschwerden hat es natürlich Versuche gegeben, das Lärmproblem in den Griff zu bekommen, indem die Eltern der Kinder per Aushang in dem Wohnheim aufgefordert wurden, die umliegenden Kinderspielplätze zu nutzen. Das hatte nur kurzzeitig Erfolg, und inzwischen ist man froh, wenn schlechtes Wetter die Kinder ins Haus treibt.
Verwunderlich ist der Mißerfolg von Appellen nicht. Die Bewohner, oder zumindest ein Teil von ihnen, entstammen anderen Kulturen und sozialen Strukturen, in denen jedweder Lärm nicht als störend empfunden wird. Selbst die Erwachsenen haben keine Scheu, sich, gelinde gesagt, ausgesprochen lautstark zu unterhalten.

Inzwischen ist die Situation derart unerträglich geworden, daß ich umziehen werde, und mir ist bekannt, daß weitere 5 Mietparteien zum 1.11.2009, weitere 2 Mietparteien zum 1.1.2010 "flüchten".

M.E. ist letztlich die Stadt Düsseldorf für diese massive Störung des Wohnumfeldes verantwortlich. Daher meine Frage: Sehen Sie eine realistische Chance, wenigstens die durch den Umzug entstandenen Kosten von der Stadt Düsseldorf mit Erfolg einzufordern? Haben die Hauseigentümer Anspruch auf Erstattung von Mietausfällen?


Auftrag angenommen am 25.10.2009 15:50:45
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
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