Auftrag geschrieben am 29.06.2010 12:28:41
SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen/sperren; Unberechtigter Eintrag;
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: angenommenim vergangenen Jahr erhielt ich durch die SCHUFA einen negativen Eintrag. Dieser wurde von einem Inkasso Unternehmen ohne mein Wissen oder jedwege Vorwarnung veranlasst.
Aufgrund eine Umzuges bekam ich nicht mit, dass offene Forderungen eines Dienstleistungsunternehmen bestehen. Erst im Dezember 2009 bekam ich eine Nachricht von SCHUFA und meldete mich anschließend sofort beim Inkasso.
Diese schickten mir die Aufstellung und einige Tage später gleich einen Mahnbescheid. Ich schrieb daraufhin eine E-Mail mit der Bitte mir einen Zahlungsaufschub bis Ende Januar 2010 zu gewähren. Ich setzte eine Frist für die Antwort und fügte hinzu, wenn ich keine erhalten sollte, dass ich dies als Bestätigung sehe.
Kurz darauf erhielt ich einen Vollstreckungsbescheid und schrieb das Inkassounternehmen gleich an, dass ich, wie gesagt derzeit nicht solvent bin und ich einen zahlungsaufschub benötige. Desweiteren fragte ich nach, ob bei Ausgleich der Forderunge der Eintrag gelöscht werde.
Diese meinten nein und sie würden das Vollstreckungsverfahren weiterhin betreiben. Zurzeit ist die Forderung bis zum 05.07.2010 ausgesetzt.
Ich möchte anfügen, dass ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht voll geschäftsfähig war. Ich bin bereit einen Teil der Forderung zu begleichen und sehe einem Vergleich entgegen. Die Höhe der Forderung beträgt EUR 361,63 und somit habe ich nach RVG eine Pauschale von EUR 85,00 angesetzt.
Abschließend möchte ich noch hinzufügen, dass ich im Beseitz einer Rechtschutzversicherung bin und diese gerne auch anwenden möchte.
Mit freundlichen Grüßen
***
Auftrag angenommen am 29.06.2010 13:36:45
Rechtsanwältin Sonja Richter
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt, Tel: 040 / 38 61 55 93, Fax: 040 / 38 08 72 78
Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 177
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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