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Auftrag geschrieben am 27.01.2012 11:19:50

SGBIII §38 --> Bin ich gezwungen, der Arbeitsagentur neuen Arbeitgeber zu melden?

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen

Ich war Oktober bis Dezember 2011 übergangsweise arbeitslos und bin seit 1. Januar bei einem neuen Arbeitgeber tätig. Ich habe der Arbeitsagentur den Abschluss des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt.

Die Arbeitsagentur will nun auch Namen und Adresse des neuen Arbeitgebers wissen. Zwar lese ich einen entsprechenden Hinweis in §38 des SGB, es erscheint mir jedoch völlig unplausibel! Zumal ist die Tätigkeit nicht durch die AA vermittelt worden.

Ich fühle mich nicht wohl dabei, dass bei der Agentur Daten von mir gespeichert werden, die nicht mit der Leistung der Agentur in Zusammenhang stehen.

Meine Frage: Bin ich wirklich gezwungen, die Daten zu übermitteln?

(Die Vermittlerin der Agentur regte sich furchtbar auf, drohte mit Bußgeldverfahren und anderen Dingen, die ich nicht verstanden habe...)

Vielen Dank.




Auftrag angenommen am 27.01.2012 12:20:27
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Subbelrather Straße 247-249, 50825 Köln, Tel: 015786763106, Fax: 022195439485
Sozialrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
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