Auftrag geschrieben am 08.12.2010 15:09:32
SV-Beitragsbemessungsgrenze - Einmalzahlung - rückwirkende Verteilung
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommenschwankendes Entgelt (Provisionen) liegt monatlich oft (nicht immer) unter den Bemessungsgrenzen. Prämien für Zielerreichung führen im Monat der Zahlung zur Überschreitung der Bemessungsgrenze.
BP der DRV verlangt rückwirkende Verteilung der Bezüge und damit erhebliche Beitragsnachzahlungen.
Fragen:
1.) Ist tatsächlich jede Einmalzahlung rückwirkend zu verteilen, also entweder gleichmäßig als Einmalbezug oder durch individuelle Korrektur der vergangenen Monate, oder gibt es Ausnahmen?
2.) Gibt es irgend eine Art von Sonderbezügen, die nicht rückwirkend zu verteilen sind?
3.)Ist durch entsprechende Deklaration von Sonderbezügen die Zurechnung zum Monat der Zahlung erreichbar bzw. die Rückverteilung vermeidbar?
Auftrag angenommen am 08.12.2010 15:34:57
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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