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Auftrag geschrieben am 08.12.2010 15:09:32

SV-Beitragsbemessungsgrenze - Einmalzahlung - rückwirkende Verteilung

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommen
Sachverhalt:
schwankendes Entgelt (Provisionen) liegt monatlich oft (nicht immer) unter den Bemessungsgrenzen. Prämien für Zielerreichung führen im Monat der Zahlung zur Überschreitung der Bemessungsgrenze.
BP der DRV verlangt rückwirkende Verteilung der Bezüge und damit erhebliche Beitragsnachzahlungen.

Fragen:
1.) Ist tatsächlich jede Einmalzahlung rückwirkend zu verteilen, also entweder gleichmäßig als Einmalbezug oder durch individuelle Korrektur der vergangenen Monate, oder gibt es Ausnahmen?

2.) Gibt es irgend eine Art von Sonderbezügen, die nicht rückwirkend zu verteilen sind?

3.)Ist durch entsprechende Deklaration von Sonderbezügen die Zurechnung zum Monat der Zahlung erreichbar bzw. die Rückverteilung vermeidbar?


Auftrag angenommen am 08.12.2010 15:34:57
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
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leider hat RA Gruenewald offensichtlich nicht das erwartete Fachwissen. Musste mich anderweitig schlau machen. Aufgrund meiner Hinweise und Nachfragen wurde die falsche Auskunft nicht korrigiert. Offenbar hat er noch nie etwas von der März-Klausel gehört, sonst wüsste er, dass er falsch liegt. Auch wenn die Bezahlung von nur 100 € nicht unbedingt eine wissenschaftliche Antwort erfordert, so muss diese aber zumindest stimmen. Einfach die Frage annehmen und dann Unsinn antworten, dafür sind dann auch 100 € entschieden zu viel. Ein wirklicher Spezialist auf diesem Gebiet hätte meine klare Frage in 10 Min. korrekt beantworten können. Ich erwäge die Abbuchung zu stornieren, habe aber keine Lust, mich deswegen lange rumzustreiten. Werde meine Konsequenzen aus dieser sehr negativen Erfahrung ziehen.



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