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Auftrag geschrieben am 07.06.2010 20:30:28

Sachbeschädigung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Vor einer Woche ist mir etwas dummes passiert. Ich war mit zwei Bekannten an einem Fest in Frankfurt und waren ziemlich laut als wir über den Parkplatz gelaufen sind. Plötzlich hat uns ein Mann angehalten und gesagt, wir hätten sein Fenster am Fahrzeug beschädigt. Wir waren stark angetrunken und haben gesagt, das stimme nicht (wir wissen auch nichts davon aber waren wie gesagt angetrunken..). Danach kam die Polizei und wir haben ihnen und auf dem Polizeiposten nochmals erklärt und zu Protokoll gegeben, dass wir das nicht waren (glauben wir auch wirklich). Ein Security-Mann hat gesagt er hätte ein Krachen gehört und danach nur uns gesehen. Wir haben nicht darauf geachtet, ob noch andere Personen in der Nähe waren, die das Fenster evtl. beschädigt haben. Der Mann hat uns jedenfalls angezeigt. Nun wurde das ganze an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Meine Frage: mit welcher Strafe müssen wir rechnen, wenn der Staatsanwalt gegen uns entscheidet? Es stehen ja zwei Aussagen gegen unsere... müssen wir evtl. sogar noch vor Gericht erscheinen? Das wäre für uns sehr umständlich, da wir in der Schweiz wohnen.... Wir würden den Schaden sogar bezahlen auch wenn wir nicht glauben es gewesen zu sein nur um einen Gerichtsfall zu vermeiden. Das haben wir der Polizei ebenfalls zu Protokoll gegeben...
Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Ich denke wir müssen mit Post vom Staatsanwalt rechnen aber was steht darin? Müssen wir allenfalls gezwungenermassen persönlich vor Gericht erscheinen oder könnten wir einen Anwalt damit beauftragen bzw. erneut nur schriftlich Stellung nehmen? Können wir irgendwie einen Gerichtsfall vermeiden? Wie gehen wir am besten vor? Einfach einmal das Schreiben abwarten?

Gibt es im schlimmsten Fall einen Eintrag in einen Strafregister und mit welcher Strafe müssen wir rechnen?

Auf dem Polizeiposten mussten wir eine Kaution von insgesamt 300 Euro leisten.

Wir sind nicht vorbestraft.

Besten Dank


Auftrag angenommen am 07.06.2010 20:39:06
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
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