Auftrag geschrieben am 07.06.2010 20:30:28
Sachbeschädigung
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommenWie sieht das weitere Vorgehen aus? Ich denke wir müssen mit Post vom Staatsanwalt rechnen aber was steht darin? Müssen wir allenfalls gezwungenermassen persönlich vor Gericht erscheinen oder könnten wir einen Anwalt damit beauftragen bzw. erneut nur schriftlich Stellung nehmen? Können wir irgendwie einen Gerichtsfall vermeiden? Wie gehen wir am besten vor? Einfach einmal das Schreiben abwarten?
Gibt es im schlimmsten Fall einen Eintrag in einen Strafregister und mit welcher Strafe müssen wir rechnen?
Auf dem Polizeiposten mussten wir eine Kaution von insgesamt 300 Euro leisten.
Wir sind nicht vorbestraft.
Besten Dank
Auftrag angenommen am 07.06.2010 20:39:06
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 235
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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