Auftrag geschrieben am 25.06.2009 22:19:30
Schadenersatz- Autounfall
Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommenEnde letzten Jahres kam es zu einem Unfall auf der Autobahn. Fahrzeug A rollte in einem Stau rückwärts auf das Auto des Fragestellers und beschädigte die Stoßstange.
Bei weiterrollendem Verkehr Verkehr verließ der Fragesteller an der nächsten Möglichkeit die Autobahn (Raststätte) traf den Unfallverursacher aber nicht an.
Der Fragesteller meldete den Unfall der Polizei, die den offensichtlichen Schaden auch fotodokumentierte und beim Halter von Fahrzeug A (einer Firma) nachfragte, ob der Unfall bemerkt worden sei.
Am Abend wurde dann der Unfall auch vom Fahrer des Fahrzeugs A bei der Polizei gemeldet.
Ein Verfahren gegen Fahrer A wegen Fahrerflucht wurde eingestellt, nachdem dieser wohl glaubhaft machen konnte, daß er an der nächsten Autobahabfahrt die Ab verlassen habe, um auf den Fragesteller zu warten.
Mit einer Verzögerung von ein paar Monaten wurde dann im Rahmen eines regulären Werkstattaufenthaltes der Kostenvoranschlag für eine Reparatur erstellt und dieser beim Halter des Fahrzeugs A eingereicht.
Nun hat der Fragesteller Post vom Rechsanwalt von A bekommen, der zunächst anmerkt, daß bei dem alten Fahrzeug ein Abzug neu für alt berechnet werden muß und zweitens Fotos anfordert.
Vom Fragesteller wird der Abzug in Abrede gestellt, nachdem die Stoßstange bereits im Jahre 2007 komplett erneuert werden musste und ein berechenbarer Wertgewinn des (alten) Fahrzeugs wohl nicht zu berechnen wäre. Außerdem wird Fotomaterial zugeschickt und auf die Unfallaufnahme der Polizei verwiesen.
4 Wochen später meldersich der RA erneut und schreibt, er müsse zunächst prüfen, werd den Unfall überhaupt verursacht habe, da wegen Fahrerflucht ermittelt worden sei (GEGEN A, s.o.).
Der Vorgang zieht sich über Monate und das Fahrzeug soll veräußert werden, so daß der Fragesteller seine Ansprüche nicht mehr geltend machen könnte.
Eine erste Einschätzung über Frag-einen Anwalt ergibt den Rat einen Anwalt zu beauftragen und schätzt die Kosten auf ca. 120 Euro.
Auftrag: Vertretung in obiger Angelegenheit gegenüber dem Halter (bzw. dessen RA oder dessen Haftpflichtversicherung).
Auftrag angenommen am 25.06.2009 22:26:41
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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