Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 26.08.2011 10:18:12

Schadenersatz für Freiräumung eines überlassenen Grundstücks

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Der Besitzer eines benachbarten freistehenden Hauses hat uns einen Grundstücksteil zur Vergrößerung unserer Einfahrt überlassen. Der Mieter des og. freistehenden Hauses hat auf diesem Grundstück vor 3 Jahren Hecken entlang der Grenze und einige Schnittblumen gepflanzt. Er verlangt nun für die Durchführung der Freiräumung eine Aufwandspauschale und Schadenersatz von uns.

Frage1: Ist die Forderung des Mieters berechtigt oder können wir das Grundstück selbst freiräumen wenn er es nicht tut?
Frage2: Falls der Mieter einen Anspruch auf Wiederherstellung des jetzigen Zustandes hat, können wir ihm kostenfrei eine zum jetzigen Zustand aquivalente Verpflanzung der Heckenpflanzen entlang der neuen Grenze durch uns anbieten?
Frage3: Falls er dieses Angebot ablehnt, müssen wir mit Schadenersatz rechnen, wenn wir das Grundstück dann selbst freiräumen.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 26.08.2011 10:22:37
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Strehlener Straße 12, 01069 Dresden, Tel: 0351 - 479 60 900, Fax: 0351 - 479 60 901
Baurecht, Miet und Pachtrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 90


Sehr geehrter Auftraggeber,

Sie stellen eigentlich drei Fragen. Aber was ist der Auftrag? Prüfung von Verträgen oder Anfertigung von Schreiben etc. wäre der übliche Inhalt eines Auftrages.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Tautorus
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 26.08.2011 10:28:50

Hat der o.g. Mieter einen Anspruch auf die Wiederherstellung des jetzigen Zustandes für die neue Grundstücksgrenze?