Auftrag geschrieben am 26.08.2011 10:18:12
Schadenersatz für Freiräumung eines überlassenen Grundstücks
Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenFrage1: Ist die Forderung des Mieters berechtigt oder können wir das Grundstück selbst freiräumen wenn er es nicht tut?
Frage2: Falls der Mieter einen Anspruch auf Wiederherstellung des jetzigen Zustandes hat, können wir ihm kostenfrei eine zum jetzigen Zustand aquivalente Verpflanzung der Heckenpflanzen entlang der neuen Grenze durch uns anbieten?
Frage3: Falls er dieses Angebot ablehnt, müssen wir mit Schadenersatz rechnen, wenn wir das Grundstück dann selbst freiräumen.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 26.08.2011 10:22:37
Sehr geehrter Auftraggeber,
Sie stellen eigentlich drei Fragen. Aber was ist der Auftrag? Prüfung von Verträgen oder Anfertigung von Schreiben etc. wäre der übliche Inhalt eines Auftrages.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Tautorus
Rechtsanwalt
geschrieben am 26.08.2011 10:22:37
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Strehlener Straße 12, 01069 Dresden, Tel: 0351 - 479 60 900, Fax: 0351 - 479 60 901
Baurecht, Miet und Pachtrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 90
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Sehr geehrter Auftraggeber,
Sie stellen eigentlich drei Fragen. Aber was ist der Auftrag? Prüfung von Verträgen oder Anfertigung von Schreiben etc. wäre der übliche Inhalt eines Auftrages.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Tautorus
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 26.08.2011 10:28:50
Hat der o.g. Mieter einen Anspruch auf die Wiederherstellung des jetzigen Zustandes für die neue Grundstücksgrenze?
geschrieben am 26.08.2011 10:28:50
Hat der o.g. Mieter einen Anspruch auf die Wiederherstellung des jetzigen Zustandes für die neue Grundstücksgrenze?

