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Auftrag geschrieben am 13.11.2011 14:29:33

Schadenersatz gegen Reisevermittler wg. unrichtiger Angaben

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche einen Anwalt, der für mich Schadenersatz ihn Höhe von ca. 170€ + Anwaltskosten gegen einen Reisevermittler geltend macht. Es geht um einen Vermittlungsvertrag.

Das gebotene Honorar gilt für die Übernahme des Mandats, Abwicklung nach Gebührenordnung

Zusätzliche Dokumente und Details stelle ich nach Übernahme des Mandats zur Verfügung.


Sachverhalt:

Ich habe im July über ein deutsches Reiseportal ein Wochenende in einem Hotel in Boston (MAS) gebucht. Der Preis für das Doppelzimmer sollte 599,15$ (ohne Frühstück) betragen. Ratenbeschreibung: "Sommer-Wochenend-Promotion, 25 Prozent Rabatt Weekend rate, siehe Tarifbestimmungen". Die "Tarifbestimmungen" waren nirgens auffindbar, der genannte Preis war ohne weitere Bedingungen als Endpreis ausgewiesen.

Bei der Ankunft im Hotel am Freitag Abend stellte sich heraus dass der von HRS genannte Zimmerpreis nur bei Zahlung mit einer American Express Kreditkarte galt. Da ich nur Kreditkarten anderer Institute besitze müsste ich 798,86$ zahlen (der Unterschied sind die 25% weekend rate). Da aus naheliegenden Gründen ein Abbruch der Reise nicht möglich war und es auch so gut wie unmöglich gewesen wäre, in Boston ein anderes Zimmer zu bekommen, habe ich dies zunächst akzeptiert.

Am nächsten Tag habe ich beim Reisevermittler (per Handy aus den USA) angerufen um die Sachlage zu klären. Man hat unmittelbar eingestanden, die "American Express" Klausel sei in den Buchungsbedingungen nicht enthalten. Ob der Übermittlungsfehler bei der Hotelkette oder dem Reiseportal läge sei auf die Schnelle nicht zu klären, ich möge bitte die Rechnung zunächst bezahlen und nach meiner Rückkehr schriftlich einreichen. Die Differenz würde voraussichtlich erstattet.

Soweit der positive Teil. Ich habe mich noch einmal rückversichert, dass der Sachverhalt aufgenommen worden sei um eine reibungslose Bearbeitung der Reklamation zu gewährleisten, was mir bestätigt wurde.

Nach meiner Rückkehr aus den USA habe ich die Hotelrechnung beim Reisevermittler schriftlich per Briefpost eingereicht und um eine Erstattung gebeten.

Am 23. August wurde mir der Eingang der Beschwerde per eMail bestätigt. Seit dem herrscht Schweigen.

Am 25. September habe ich die Bearbeitung der Reklamation per eMail angemahnt und eine Frist bis zum 14.10. gesetzt. Am 06.10. habe ich nochmals per Einschreiben mit Rückschein gemahnt und eine letzte Frist bis zum 31.10. gesetzt. Mit diesem letzten Schreiben habe ich angekündigt, nach Verstreichung der Frist Schadenersatz geltend zu machen. Eine Antwort habe ich nicht erhalten.





Auftrag angenommen am 13.11.2011 15:01:40
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
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