Auftrag geschrieben am 13.03.2009 17:25:20
Schadenersatz wegen Mandatmissverhältniss von Steuerberater
Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommenDiese Rechnungen habe ich stets beglichen bis Ende 2007.
Juli 2007 habe ich keine Einnahmen mehr aus der Freiberuflichentätigkeit gehabt, außerdem bin ich zu einen anderen Bundesland umgezogen und seit dem als Arbeitsnehmerin tätig.
Ich hatte mein Steuerberater damals telefonisch darum gebeten, dass er das FA informiert über mein Einnahmen stopp.
Die Umsatzsteuervoranmeldung würde in dem Zeitraum (2004 bis 2007) regelmäßig von mein SB gemacht und von mir beglichen allerdings kein Einkommensteuererklärung und Gewinnermittlung, ich hatte öfters darum gebeten, mein SB antwortetet darauf, solange da Finanzamt sich nicht meldet sind wir im Vorteil und wir können das alles in Ruhe machen wenn er Zeit dazu findet.
Nach meinen Umzug habe ich darauf bestanden worauf er die Erklärungen für 2004 und 2005 gemacht hat (Dezember 2007). Zu dieser Zeit habe ich auch nach mehreren Anfragen beim FA keine neue Steuernummer bekommen, ich hatte nur die alte vor dem Umzug. Da haben wir einfach die Erklärungen mit der alten Steuernummer beim FA eingereicht, offene Beträge an das FA überwiesen. Zwei Wochen später meldete sich meine Bank bei mir, mit einen Schreiben vom FA, dass die diese Zahlungen nicht zuordnen können und habe nach meiner Identität fragten. Daraufhin habe ich dem FA eine Erklärung zugeschickt, mit meinem Namen und die Begründung, dass ich noch auf eine neue Steuernummer vom FA warte.
Der Steuerberater hat daraufhin gesagt, dass wir warten auf die Antwort des FA und danach reichen wir die Erklärungen von 2006 und 2007 ein, in der zwischen Zeit hat sich mein Steuerberater (der eigentlich keiner war sondern nur ein Gehilfe, dass wusste ich nicht) sich von dem richtigen Steuerberater getrennt.
Alle Bescheide vom FA landeten im Keller, ich wusste natürlich nicht von Desaster, bis mein Ansprechpartner (Steuerberatergehilfe) sich bei mir telefonisch meldete und mich über die Trennung informierte, und auf sein Wunsch habe ich wegen Vertrauensbruch mein Zusammenarbeit mit dem Steuerberater beendet.
Nach ein Paar Wochen hat sich das FA gemeldet und zwar mit eine Pfändung, da keine Reaktion von meine Seite war, alle Bescheide gingen an dem alten Steuerberater und der hat sie einfach nicht beachtet. Ich habe einen neuen Steuerberater beauftragt und langsam habe ich dass alles mit dem FA geregelt.
Nun mochte ich den alten Steuerberater auf Schadenersatz klagen und zwar möchte ich meine bereits gezahlten Rechnungen für 2006 und 2007 zurückfordern, die Zinsen Verspätungszuschläge, und die weitere Kosten (Anwaltskosten) zurückfordern.
Ich habe bereits eine Rückforderung an dem Steuerberater geschrieben woraufhin er mich angerufen hat und um Zeit gebeten hat. Dann habe ich wieder diesem geschrieben und forderte meine gezahlten Beträge an diesen zurück ohne Antwort.
Jetzt sind es 4 Monate her, und ich möchte die Sache über einen Anwalt laufen lassen.
Auftrag angenommen am 13.03.2009 18:44:32
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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