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Auftrag geschrieben am 26.06.2010 14:25:52

Schadensersatz wegen Prozessbetrugs

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Wg. Antwaltszwang soll die Klageschrift von einem Anwalt verfasst und unterschrieben werden. So lautet der Einwand des vorsitzenden Richters. Er fragt, ob Gründe einer Übertragung auf den Einzelrichter entgegen stehen. Frist: 6. Juli 2010. Vorschuss fürs Gericht: 1194EUR.

Einzelheiten: Die Klage richtet sich gegen den Anwalt der in Ägypten rechtswirksam geschiedenen Frau. Dieser hat behauptet, dass wir in Ägypten OHNE EHEVERTRAG geheiratet waren. Richtig ist, dass wir die Eheschließung nachweislich (durch die Deutsche Botschaft legalisiert) durch einen Ehevertrag nach islamem Recht geschlossen hatten.

Ferner hat er behauptet, dass die Exfrau britische Staatsangehörige und ich Deutscher bin. Richtig ist: Bei Eheschliessung 1993 M: Ägypter, F: Ägypterin, Britische. Einbürgerung des M 2000. Ehescheidung am 18.11.2009 (noch nicht anerkannt): M:Deutscher; F: Ägypterin, Britische. Ziel der falsch vorgetragenen Bahuptungen ist, zu verhindern, dass Artikel 14 ABs. 1 Nr. EGBGB zur Anwendung kommt.

Konsequenz: Der Richter hat den Trennungsunterhalt nach DEUTSCHEM Recht für eine bürgerliche Ehe beschlossen, wie vom Anwalt beantragt. Somit ist weder das ägyptische Sachrecht, noch das islamische Recht angewanst worden.

Ich stelle mir idelaerweise einen männlichen Anwalt vor, der möglichst wenig mit München zu tun hat. Weitere Verfahren sind anhängig und erfordern auch Anwaltszwang. Ich setze ein erfolgsabhängiges Honorar voraus.


Auftrag angenommen am 26.06.2010 16:46:09
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht
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